1.
SORGFALTSPFLICHT DES BETREIBERS
Die
Gefährdungsanalyse, sowie der einzuhaltenden harmonisierten Normen und weiterer
technischer Spezifikationen konstruiert und gebaut. Sie entspricht damit dem Stand der
Technik und gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit.
Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann erreicht werden, wenn
alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Es unterliegt der Sorgfaltspflicht
des Betreibers der Maschine, diese Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung zu
kontrollieren.
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass:
•
die Maschine nur bestimmungsgemäß verwendet wird
(vgl. Kapitel "Technische Beschreibung")
•
die Maschine nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben wird und
besonders die Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit
überprüft werden
•
die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am
Einsatzort der Maschine zur Verfügung steht und zur künftigen Verwendung
aufbewahrt wird
•
alle an der Maschine angebrachten Sicherheits- und Warnhinweise nicht entfernt
werden und leserlich bleiben
•
alle Instandhaltung- und Warnhinweise beachtet und ausgeführt werden.
•
Schmiermittel kontrolliert und nachgefüllt werden.
Die
mit den Grundlagen im Umgang einer CNC-Maschine vertraut sind und die
Betriebsanleitung, die Programmieranleitung und die darin enthaltenen
Sicherheitshinweise kennen und danach handeln
2.
ANFORDERUNGEN AN DAS
BEDIENUNGSPERSONAL
wurde unter Berücksichtigung einer
darf nur von Personen bedient werden, die
.
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