2.
ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
2.1
SORGFALTSPFLICHT DES BEREIBERS
Die Kaindl
Gefährdungsanalyse, sowie der einzuhaltenden harmonisierten Normen und weiterer
technischer Spezifikationen konstruiert und gebaut. Sie entspricht damit dem Stand der
Technik und gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit.
Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Paxis jedoch nur dann erreicht werden, wenn
alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Es unterliegt der Sorgfaltspflicht
des Betreibers der Maschine, diese Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung zu
kontrollieren.
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass
•
die Maschine nur bestimmungsgemäß verwendet wird (vgl. Kapitel
Produktbeschreibung)
•
die Maschine nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben wird und
besonders die Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit
überprüft werden
•
erforderliche persönliche Schutzausrüstungen für das Bedienungspersonal zur
Verfügung stehen und benutzt werden
•
die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am
Einsatzort der Maschine zur Verfügung steht
•
das Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeitssicherheit und
Umweltschutz unterrichtet wird, sowie die Betriebsanleitung und insbesondere die
darin enthaltenen Sicherheitshinweise kennt
•
alle an der Maschinen angebrachten Sicherheits- und Warnhinweise nicht entfernt
werden und leserlich bleiben.
2.2
ERKLÄRUNG DER SICHERHEITSSYMBOLE
In der vorliegenden Betriebsanleitung werden die folgende Sicherheitssymbole verwendet.
Diese Symbole sollen den Leser vor allem auf den Text des nebenstehenden
Sicherheitshinweises aufmerksam machen. Diese Symbole weisen darauf hin, dass
Gefahren für Leben und Gesundheit von Personen bestehen
Schutz der Augen
beim Schleifen durch
herumfliegende
Festkörper
Allgemeine Gefahr
wurde unter Berücksichtigung einer
:
Vor dem Schleifscheiben-
oder Standortwechsel ist
der Netzstecker zu
ziehen.
5
Warnung vor
Laserstrahl