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Allgemeine Sicherheitshinweise; Sorgfaltspflicht Des Betreibers; Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen - Kaindl BSG 20/2 Bedienungsanleitung

Bohrerschleifgerät
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Inhaltsverzeichnis

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6.

ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE

6.1

SORGFALTSPFLICHT DES BETREIBERS

Das Bohrerschleifgerät BSG 20/2 wurde unter Berücksichtigung einer Gefährdungs-
analyse, sowie der einzuhaltenden harmonisierten Normen und weiterer technischer
Spezifikationen konstruiert und gebaut. Sie entspricht damit dem Stand der Technik und
gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit.
Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann erreicht werden, wenn
alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
Es unterliegt der Sorgfaltspflicht des Betreibers der BSG 20/2, diese Maßnahmen zu
planen und ihre Ausführung zu kontrollieren.
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass:
Klangprobe, Montage und Abziehen der Schleifscheibe vor Erstbetrieb korrekt
durchgeführt wird (siehe Seite 9)
das BSG 20/2 nur bestimmungsgemäß verwendet wird (vgl. Kapitel
Produktbeschreibung)
das BSG 20/2 nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben wird
und besonders die Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf ihre Funktions-
tüchtigkeit überprüft werden
erforderliche persönliche Schutzausrüstungen für das Bedienpersonal zur
Verfügung stehen und benutzt werden
die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am
Einsatzort der BSG 20/2 zur Verfügung steht
das Bohrerschleifgerät BSG 20/2 nur von Personal bedient wird, das die
Betriebsanleitung und insbesondere die darin enthaltenen Sicherheitshinweise
kennt.
alle an der BSG 20/2 angebrachten Sicherheits- und Warnhinweise nicht
entfernt werden und leserlich bleiben.
6.2
GRUNDLEGENDE SICHERHEITSMASSNAHMEN
Bei Schleifarbeiten mit
der BSG 20/2 ist
immer eine
Schutzbrille zu tragen!
Die BSG 20/2 darf nur
mit komplettem
Schleifscheibenschut
z betrieben werden!
7
Vor dem Schleifscheiben-
oder Standortwechsel ist
der Netzstecker zu
ziehen!

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