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Allgemeine Sicherheitshinweise; Sorgfaltspflicht Des Betreibers; Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen - Kaindl BSG 20/2-Neu Bedienungsanleitung

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Kaindl-Schleiftechnik
REILING GmbH

1. Sorgfaltspflicht des Betreibers

Das Bohrerschleifgerät BSG 20/2 wurde unter Berücksichtigung einer Gefährdungsanalyse und
nach sorgfältiger Auswahl der einzuhaltenden harmonisierten Normen, sowie weiterer technischer
Spezifikationen konstruiert und gebaut.
Sie entspricht damit dem Stand der Technik und gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit.
Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann erreicht werden, wenn alle
dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
Es unterliegt der Sorgfaltspflicht des Betreibers der BSG 20/2, diese Maßnahmen zu planen und
ihre Ausführung zu kontrollieren.
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass:
- Klangprobe, Montage und Abziehen der Schleifscheibe vor Erstbetrieb (siehe Seite 14)
- das BSG 20/2 nur bestimmungsgemäß verwendet wird (vgl. hierzu Kapitel
Produktbeschreibung)
- das BSG 20/2 nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben wird und
besonders die Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft
werden
- erforderliche persönliche Schutzausrüstungen für das Bedienungspersonal zur Verfügung
stehen und benutzt werden
- die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am Einsatzort der
BSG 20/2 zur Verfügung steht.
- das Bohrerschleifgerät BSG 20/2 nur von Personal bedient wird, das die Betriebsanleitung und
insbesondere die darin enthaltenen Sicherheitshinweise kennt.
- alle an der BSG 20/2 angebrachten Sicherheits- und Warnhinweise nicht
entfernt werden und leserlich bleiben.
2. Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen
Bei Schleifarbeiten mit der BSG 20/2 ist immer eine Schutzbrille zu tragen !!
Vor dem Schleifscheibenwechsel oder Standortwechsel ist der Netzstecker zu ziehen !!
Die BSG 20/2 darf nur mit komplettem Schleifscheibenschutz betrieben werden !

Allgemeine Sicherheitshinweise

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