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Hinweise Zur Aufstellung Für Feuerstätten Bis 50 Kw; Richtwerte Für Die Wasserbeschaffenheit; Heizungsanlagen Mit Bestimmungsgemäßen Betriebstemperaturen Bis 100 °C (Vdi 2035) - Viessmann VITOLIGNO 150-S Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
Hinweise zur Aufstellung für Feuerstätten bis 50 kW
Grundsätzlich dürfen Feuerstätten mit einer Leistung bis 50 kW nicht
in Treppenräumen, Aufenthaltsräumen, Fluren und Garagen aufge-
stellt werden. Weiterhin sollte eine Aufstellung in Räumen mit Lüf-
tungsanlagen, Ventilatoren, Dunstabzugshauben, Abluftanlagen
(z. B. Abluft Wäschetrockner) vermieden werden. Es muss sicherge-
stellt sein, dass ein gleichzeitiger Betrieb durch Sicherheitseinrich-
tungen vermieden wird und die Abgasführung durch geeignete
Sicherheitseinrichtungen überwacht wird.
Zu brennbaren Baustoffen und Einbaumöbeln ist ein Abstand von
min. 0,4 m einzuhalten, sodass Oberflächentemperaturen von mehr
als 85 °C nicht erreicht werden.
6.2 Richtwerte für die Wasserbeschaffenheit
Die Lebensdauer eines jeden Wärmeerzeugers sowie der gesamten
Heizungsanlage wird von den Wasserverhältnissen beeinflusst.
Die Kosten für eine Wasseraufbereitung sind in jedem Fall niedriger
als die Beseitigung von Schäden an der Heizungsanlage.
Die Einhaltung der nachfolgend genannten Anforderungen ist
Voraussetzung unserer Gewährleistungsverpflichtungen. Die
Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Korrosions- und Kesselstein-
schäden.
Heizungsanlagen mit bestimmungsgemäßen Betriebstemperaturen bis 100 °C (VDI 2035)
Für Heizungsanlagen verwendetes Wasser muss den chemischen
Werten der Trinkwasserverordnung entsprechen. Falls Brunnenwas-
ser oder ähnliches verwendet werden, ist vor Befüllen der Anlage die
Eignung zu prüfen.
Es muss vermieden werden, dass sich Steinbelag (Calciumcarbo-
nat) übermäßig an den Heizflächen anlagert. Für Heizungsanlagen
mit Betriebstemperaturen bis 100 °C gilt die Richtlinie VDI 2035 Blatt
1 „Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen -
Steinbildung in Trinkwassererwärmungs- und Warmwasser-Hei-
zungsanlagen" mit folgenden Richtwerten. Weitere Informationen
siehe Erläuterungen der Richtlinie VDI 2035.
Gesamtheizleistung in
> 50 bis
kW
Summe Erdalkalien in
3
mol/m
Gesamthärte in °dH
≤ 11,2
Bei den Richtwerten wird von folgenden Voraussetzungen ausge-
gangen:
■ Die Summe des gesamten Füll- und Ergänzungswassers während
der Lebensdauer der Anlage beträgt max. das Dreifache des Was-
serinhalts der Heizungsanlage.
■ Das spezifische Anlagenvolumen ist geringer als 20 Liter/kW Heiz-
leistung. Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung des klein-
sten Heizkessels einzusetzen.
■ Alle Maßnahmen zur Vermeidung wasserseitiger Korrosion nach
VDI 2035 Blatt 2 sind getroffen worden.
Bei Heizungsanlagen mit folgenden Gegebenheiten ist das Füll- und
Ergänzungswasser zu enthärten:
■ Die Summe Erdalkalien des Füll- und Ergänzungswassers liegt
über dem Richtwert.
■ Höhere Füll- und Ergänzungswassermengen sind zu erwarten.
■ Das spezifische Anlagenvolumen ist höher als 20 Liter/kW Heiz-
leistung. Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung des klein-
sten Heizkessels einzusetzen.
VITOLIGNO 150-S
> 200 bis
> 600
≤ 200
≤ 600
≤ 2,0
≤ 1,5
< 0,02
≤ 8,4
< 0,11
Zum Pelletlagerraum muss ein Abstand von min. 1 m eingehalten
oder ein Strahlungsblech vorgesehen werden.
Die Feuerstätte darf nicht auf brennbaren Fußböden betrieben wer-
den. Nicht brennbare Bodenbeläge müssen sich nach vorn min.
50 cm und seitlich min. 30 cm über die Öffnung der Feuerstätte
hinaus erstrecken.
Eine Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte von außen (Öff-
nung min. 150 cm
2
oder 2 x 75 cm
Nachfolgend sind die wesentlichen Anforderungen an die Wasserbe-
schaffenheit zusammengefasst.
Für die Befüllung kann bei Viessmann eine chemische Wasserauf-
bereitung bestellt werden.
Bei der Planung ist Folgendes zu beachten:
■ Abschnittsweise sind Absperrventile einzubauen. Damit wird ver-
mieden, dass bei jedem Reparaturfall oder jeder Anlagenerweite-
rung das gesamte Heizwasser abgelassen werden muss.
■ Zur Erfassung der Füll- und Ergänzungswassermenge ist ein Was-
serzähler einzubauen. Die eingefüllten Wassermengen und die
Wasserhärte sind in die Serviceanleitungen der Heizkessel einzu-
tragen.
■ Bei Anlagen mit einem spezifischen Anlagenvolumen höher als
20 Liter/kW Heizleistung (Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die
Leistung des kleinsten Heizkessels einzusetzen.) sind die Anforde-
rungen der nächsthöheren Gruppe der Gesamtheizleistung
(gemäß Tabelle) anzuwenden. Bei gravierenden Überschreitungen
(> 50 Liter/kW) ist auf Summe der Erdalkalien ≤ 0,02 mol/m
enthärten.
Betriebshinweise:
■ Anlage stufenweise bei hohem Heizwasserdurchfluss in Betrieb
nehmen, beginnend mit der geringsten Leistung des Heizkessels.
Damit wird eine örtliche Konzentration der Kalkablagerungen auf
den Heizflächen des Wärmeerzeugers vermieden.
■ Bei Mehrkesselanlagen sollen alle Heizkessel gleichzeitig in
Betrieb genommen werden, damit die gesamte Kalkmenge nicht
auf die Wärmeübertragungsfläche nur eines Heizkessels ausfällt.
■ Bei Erweiterungs- und Reparaturarbeiten sind nur die unbedingt
notwendigen Netzabschnitte zu entleeren.
■ Sind wasserseitige Maßnahmen erforderlich, muss schon die Erst-
befüllung der Heizungsanlage zur Inbetriebnahme mit aufbereite-
tem Wasser erfolgen. Dies gilt auch für jede Neubefüllung z. B.
nach Reparaturen oder Anlagenerweiterungen und für alle Ergän-
zungswassermengen.
■ Filter, Schmutzfänger oder sonstige Abschlämm- oder Abscheide-
vorrichtungen im Heizwasserkreislauf nach Erst- oder Neuinstalla-
tion regelmäßig kontrollieren, reinigen und betätigen. Später kann
dies nach Bedarf in Abhängigkeit der Wasseraufbereitung (z. B.
Härtefällung) erfolgen.
Bei Beachtung dieser Hinweise wird die Bildung von Kalkablagerun-
gen auf den Heizflächen minimiert.
2
) ist vorzusehen.
3
zu
VIESMANN
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