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Sonderbauart: Raumluftabhängige Betriebsweise Mit Verbrennungsluftzufuhr Über Raumluft-Verbund Für Vitodens Bis 35 Kw (Art B Gemäß Cen/Tr 1749) - Viessmann Vitodens Serie Planungsanleitung

Abgassysteme für gas-brennwertkessel 1,9 bis 150,0 kw
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Planungs- und Auslegungshinweise zum abgasseitigen Anschluss
Vitodens 200-W, ab 45 kW
Nenn-Wärmeleistungsbereich
max. Länge - Systemgröße 80
max. Länge - Systemgröße 100
Vitodens 300-W, 333-F, 343-F und Vitosolar 300-F mit Vitodens 300-W
Nenn-Wärmeleistungsbereich
max. Länge - Systemgröße 60
max. Länge - Systemgröße 80
Bei den max. Längen der Abgasleitung sind folgende Bauteile berück-
sichtigt:
■ Verbindungsrohr D 0,5 m lang.
■ 1 Bogen 87° und 1 Stützbogen 87°
oder
■ 2 Bogen 45° und 1 Stützbogen 87°
Weitere Bögen, T-Stücke und Längenelemente sind mit folgenden
Werten von der maximalen Länge abzuziehen:
■ Verbindungsrohr 0,5 m lang: 0,5 m
■ Verbindungsrohr 1 m lang: 1 m
Sonderbauart: raumluftabhängige Betriebsweise mit Verbrennungsluftzufuhr über Raumluft-Verbund für
Vitodens bis 35 kW (Art B
Der Vitodens kann auch in Aufenthaltsräumen montiert und in raum-
luftabhängiger Betriebsweise betrieben werden, wenn folgende
Bedingungen erfüllt sind:
■ Das Verbindungsstück zum Schacht ist im Abgas-Zuluftsystem (AZ)
ausgeführt und die Verbrennungsluft wird über eine Öffnung direkt
an der Einmündung in den Schornstein aus dem Raum entnommen
(Raumluftverbund-Wandblende siehe Seite 48).
■ Im Raum muss eine gemäß den Vorgaben der CEN/TR 1749 aus-
reichende Verbrennungsluftzufuhr durch Verbrennungsluftverbund
sichergestellt sein:
– Mindestrauminhalt der im Luftverbund zusammengeschlossenen
3
Räume, 4 m
je kW Nenn-Wärmeleistung
– Öffnungen in den Verbindungstüren min. 150 cm
Alternative Systemgröße. AZ- Adapter muss mitbestellt werden.
*1
VITODENS, VITOSOLAR
kW
17,0–45
m
20
m
22
kW
m
m
gemäß CEN/TR 1749)
33
2
17,0–60
30,0–80
15
*1
*1
20
17
1,9–11
14
*1
16
■ Bogen 45°: 0,3 m
■ Bogen 87°: 0,5 m
■ Revisions-T-Stück: 0,3 m
Hinweis
Die Vorgaben zu den Schachtinnenmaßen (siehe Seite 31) beach-
ten.
Für die Schachtdurchführung gelten die gleichen Bedingungen wie bei
dem Abgassystem für Durchführung durch einen Schacht auf
Seite 30.
Ermittlung der max. Gesamtlänge der Abgasleitung siehe
Seite 32.
(Fortsetzung)
30,0–100
32,0– 125
20
20
1,9–19
4,0–26
14
*1
*1
16
18
VIESMANN
32,0–150
20
4,0–35
*1
13
2
35

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