6
Wartung und Prüfung
6.6
Verschleißgrenze-Gleitscheiben
A
ISO10664 - 45
0
3 -
mm
1
4
1
Gleitscheibe
2
Befestigungsschraube
Die Gleitscheiben (1) müssen entsprechend der Beanspruchung in regelmäßigen Abständen, spätestens alle 50.000 km bzw. halbjährlich,
auf Verschleiß und Beschädigung geprüft werden.
Die Gleitscheiben (1) sind auszutauschen, wenn sie bis zur Oberseite der Befestigungsschrauben (2) abgenutzt sind.
ACHTUNG!
Bei der Demontage der Gleitscheiben (1) müssen bei der Ausführung B zuerst die Kontermuttern (3) abgeschraubt werden.
22
45 Nm
2
3
Kontermutter
4
Sattelkupplungsplatte
MUB 002 004 M01 (REV-C) 04-2019
1
2
A
B
B
6 mm
0
3 -
mm
2
1
4
3
Ausführung neu
Ausführung alt
JSK 36 & JSK 37
20 Nm
G50/30