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Sicherheitshinweise
2.3
Sicherheitshinweise Montage
Der vom Zugmaschinenhersteller festgelegte Montagebereich
darf nicht verändert werden.
Die Montage darf nur von autorisierten Fachbetrieben durchge-
führt werden.
Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten, z. B. Be-
festigungsart, Sattelvormaß, Sattelhöhe, Achslast, Freiraum,
Montageplatte, Sattelkupplungsverschiebeeinrichtung usw.
Die Montagerichtlinien der Montageplatten- und Verschiebe-
einrichtungshersteller müssen beachtet werden.
Bei Fahrzeugen, die zur Verwendung als Beförderungseinheit
für gefährliche Güter bestimmt sind, ist zwischen Sattelkupp-
lung und Fahrzeugrahmen eine Masseverbindung vorzusehen.
Grundsätzlich gilt, dass Schraubverbindungen mit dem angegebe-
nen Anziehdrehmoment als Einstellwert für Drehmomentschlüssel
nach DIN ISO 6789 in den Klassen A oder B anzuziehen sind.
Der Anbau der Sattelkupplung an das Fahrzeug hat nach den An-
forderungen des Anhangs 7 der Regelung ECE R55-01 zu erfolgen.
Ggf. sind außerdem die geltenden Zulassungsvorschriften des je-
weiligen Landes zu beachten.
Jegliches Schweißen an Sattelkupplungen und deren Einzelteilen
ist grundsätzlich untersagt und führt zum Erlöschen der Bauartge-
nehmigung.
JSK 36 & JSK 37
MUB 002 004 M01 (REV-C) 04-2019
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