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Buderus Logano GE434 Montage-, Inbetriebnahme Und Wartungsanweisung Seite 5

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Vorschriften und Richtlinien
Bauart B11 (ohne Abgasüberwachung)
Kessel ohne Abgasüberwachung dürfen nur in Räumen
installiert werden, die nicht zu den Wohnräumen des
Gebäudes gehören und mit einer den Vorschriften
entsprechenden Belüftung versehen sind, z. B.
Heizräume.
Bauart B11BS (mit Abgasüberwachung)
Entsprechend regionaler oder nationaler Verordnungen
oder Gesetze kann eine Abgasüberwachung
vorgeschrieben sein, z. B. beim Betreiben des Kessels
in Wohnräumen oder vergleichbaren Nutzungseinrich-
tungen oder in einer Dachheizzentrale.
Die Abgasüberwachung unterbricht die Gaszufuhr zum
Brenner, wenn Abgas in den Aufstellungsraum
ausströmt, und der Brenner geht außer Betrieb. Nach
einer Verzögerungszeit geht der Brenner automatisch
wieder in Betrieb, sofern Wärmebedarf vorhanden ist.
a GEFAHR!
Ein Eingriff bei der Abgasüberwachung könnte
bei Austritt von Abgas Menschen in Lebensge-
fahr bringen.
J HINWEIS!
Nach der Montage der Abgasüberwachung
muss die Bauart-Angabe auf dem Typenschild
„B11" unauslöschbar ergänzt werden durch
„BS", z. B. mit einem Permanent- oder Dia-
Schreiber.
Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten!
Inbetriebnahme und Wartungsanweisung Gas-Spezialheizkessel Logano GE 434 • Ausgabe 09/2000
J HINWEIS!
Bei häufigem Ansprechen der Abgasüberwa-
chung muss der Fehler durch eine Fachfirma
behoben und eine Funktionsprüfung durchge-
führt werden. Beim Austausch von Teilen dür-
fen nur Original-Ersatzteile verwendet werden.
Vorschriften Schweiz, Österreich und Luxemburg
Für die Schweiz gilt abweichend:
Die Kessel wurden nach den Anforderungen der Luft-
reinhalteverordnung (LRV, Anhang 4) sowie der
Wegleitung für Feuerpolizeivorschriften der VKF geprüft
und vom SVGW zugelassen.
Bei der Installation sind die Richtlinien für den Bau und
den Betrieb von Gasfeuerungen G3 d/f, die Gasleitsätze
G1 des SVGW sowie kantonale feuerpolizeiliche
Vorschriften zu beachten.
Zulässig ist unabhängig vom Aufstellungsraum
ausschließlich Bauart B
11BS
Für Österreich gilt abweichend:
Zulässige Vorlauftemperatur: 100 °C
Bei der Installation sind die örtliche Bauordnung sowie
die ÖVGW-Richtlinie G1 bzw. G2 (ÖVGW-TR Gas bzw.
Flüssiggas) einzuhalten.
Für Luxemburg gilt abweichend:
Zulässige Vorlauftemperatur: 100 °C
Buderus Heiztechnik GmbH • http://www.heiztechnik.buderus.de
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(mit Abgasüberwachung).
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