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Inhaltsverzeichnis; Lieferumfang; Betriebszeiten; Bestimmungsgemäße Verwendung - ATIKA RMC 40-510 Originalbetriebsanleitung

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Lieferumfang

Überprüfen Sie nach dem Auspacken den Inhalt des
Kartons auf
Vollständigkeit
evtl. Transportschäden
 1 vormontierte Geräteeinheit (ohne Abb.)
 1 unterer Griffbügel (1)
 1 Schraubenbeutel (ohne Abb.)
 1 Betriebsanleitung (i)
 1 Montage- und Bedienungsblatt (i)
 1 Garantieerklärung (i)
Folgende Teile sind nicht im Lieferumfang enthal-
ten. Dieses Zubehör erhalten Sie bei Ihrem Händler
oder Hersteller:
 Ladegerät (13) ALG 40-1800
(Bestell-Nr.: 365500)
 Akku (12A) AP 40-2000 (Bestell-Nr.: 365501)
oder
Akku (12C) AP 40-4000 (Bestell-Nr.: 365503)
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Inhalt
Teilen Sie Beanstandungen umgehend dem Händler, Zulieferer
bzw. Hersteller mit. Spätere Reklamationen werden nicht aner-
kannt.
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Verpackungen sind recyclingfähig und sollten einer umweltge-
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rechten Wiederverwertung zugeführt werden.
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Gemäß der Maschinenlärmschutzverordnung vom September
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2002 dürfen Rasenmäher in reinen, allgemeinen und besonde-
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ren Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten,
die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten
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für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem Gelände von
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Krankenhäusern und Pflegeanstalten an Sonn- und Feiertagen
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sowie an Werktagen von 20.00 bis 7.00 Uhr nicht in Betrieb
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genommen werden.
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Bitte beachten Sie auch die regionalen Vorschriften zum Lärm-
schutz.
7
7
Informationen zur Vermeidung von Lärm:
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Eine gewisse Lärmbelastung durch dieses Gerät ist nicht ver-
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meidbar. Verlegen Sie lärmintensive Arbeiten auf zugelassene
und dafür bestimmte Zeiten. Halten Sie sich ggf. an Ruhezeiten
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und beschränken Sie die Arbeitsdauer auf das Notwendigste.
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Zu Ihrem persönlichem Schutz und Schutz in der Nähe befind-
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lichen Personen ist ein geeigneter Gehörschutz zu tragen.
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Bestimmungsgemäße Verwendung

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 Der Rasenmäher ist nur für das Mähen von Rasen- und
Grasflächen im privaten Haus- und Hobbygarten geeignet.
 Das Gerät darf nicht in öffentlichen Anlagen, Parks, Sport-
stätten oder an Straßen und in der Land- und Forstwirt-
schaft eingesetzt werden.
Der Rasenmäher darf nicht verwendet werden:
 zum Schneiden und Stutzen von Rankgewächsen
 zum Mähen von Rasen auf Dachbepflanzungen
 auf gepflasterten oder geschotterten Flächen
Es besteht Gefahr von Verletzungen!
 Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-,
Wartungs- und Instandsetzungsbedingungen und die Be-
folgung der in der Anleitung enthaltenen Sicherheitshin-
weise.
 Die geltenden einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften,
sowie die sonstigen allgemein anerkannten arbeitsmedizi-
nischen und sicherheitstechnischen Regeln sind einzuhal-
ten.
 Jeder weiter darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden je-
der Art haftet der Hersteller nicht: das Risiko trägt allein der
Benutzer.
 Eigenmächtige Veränderungen an dem Rasenmäher
schließen eine Haftung des Herstellers für daraus entste-
hende Schäden jeder Art aus.
 Das Gerät darf nur von Personen gerüstet, genutzt und
gewartet werden, die damit vertraut und über die Gefahren
unterrichtet sind. Instandsetzungsarbeiten dürfen nur durch

Betriebszeiten

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