Telefonieren
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Ein Bluetooth
-Telefon verbinden
Aus Sicherheitsgründen muss der
Fahrer die Bedienungsschritte zum
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Anschluss des Bluetooth
-Mobiltelefons
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an die Bluetooth
-Freisprecheinrichtung
seines Autoradios bei stehendem
Fahrzeug und eingeschalteter Zündung
vornehmen, da sie seine ganze
Aufmerksamkeit erfordern.
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Aktivieren Sie die Bluetooth
-Funktion an Ihrem
Telefon und vergewissern Sie sich, dass es "für
alle sichtbar" ist (Konfiguration des Telefons).
Die verfügbaren Services sind
abhängig vom Netz, der SIM-Karte
und der Kompatibilität der verwendeten
-Geräte.
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Bluetooth
Überprüfen Sie in der
Bedienungsanleitung Ihres Telefons
und bei Ihrem Anbieter, auf welche
Services Sie Zugriff haben.
Verfahren ausgehend vom Telefon
Wählen Sie den Namen des Systems
aus der Liste der erkannten Geräte
aus.
Verfahren ausgehend vom Telefon
Drücken Sie die Taste MENU.
Wählen Sie "Verbindungen" aus.
Bestätigen Sie mit OK.
Wählen Sie "Ein Peripheriegerät
suchen" aus.
Bestätigen Sie mit OK.
In dem erscheinenden Fenster wird angezeigt,
dass die Suche läuft.
Wählen Sie in der Liste mit den erkannten
Peripheriegeräten das zu verbindende Telefon aus.
Es kann immer nur ein Telefon verbunden werden.
Audio und Telematik
Abschluss des Verbindungsvorgangs
Um den Verbindungsvorgang
abzuschließen, unabhängig davon, ob über
das Telefon oder das System, bestätigen
und validieren Sie den identischen Code, der
im System und im Telefon angezeigt wird.
Falls Sie sich irren, haben Sie unbegrenzt
weitere Versuche.
Eine auf dem Bidlschirm erscheinende
Meldung bestätigt die erfolgreiche Verbindung.
Tipps und Informationen
Mit dem Menü "Telefon" kann insbesondere
auf folgende Funktionen zugegriffen
werden: "Verzeichnis"*, "Anrufliste", "Die
verbundenen Geräte ansehen".
Je nach Art des Telefon kann es sein, dass Sie
für jede einzelne Funktion den Zugang zum
System akzeptieren und bestätigen müssen.
Für weitere Informationen (Kompatibilität,
zusätzliche Hilfe, ...), gehen Sie bitte auf
die Internetseite der Marke.
* Wenn Ihr Telefon komplett kompatibel ist.
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