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Bestimmungsgemäße Verwendung; Sachwidrige Verwendung - Posch Splitmaster 30 Betriebsanleitung

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Sicherheitshinweise
2.7
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine - SplitMaster 30 - ist ausschließlich zum Spalten von Holz mit einem
Durchmesser von 10 - 80 cm und einer Länge von 50 - 125 cm geeignet.
Die Maschine darf ausschließlich zum Bearbeiten von Brennholz verwendet werden!
2.8

Sachwidrige Verwendung

Jede andere bzw. sachwidrige Verwendung, als unter „Bestimmungsgemäße Verwendung"
angegeben, ist ausdrücklich untersagt!
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