2 | Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise (Seilwinden)
Die Seilwinde darf nur benützt werden, wenn die Maschine an die Dreipunktaufhängung des
Schleppers montiert ist!
Achten Sie darauf, dass das Seil nicht über scharfe Kanten gezogen wird!
Führen Sie das Seil während dem Einziehen niemals mit der Hand!
2.3 Lärmhinweis
Der arbeitsplatzbezogene A-bewertete Emissionsschalldruckpegel beträgt 70 dB(A), gemes-
sen am Ohr des Bedieners. Der A-bewertete emittierter Schalleistungspegel beträgt 78
dB(A).
Bei Maschinen mit Zapfwellenantrieb hängt die Lärmemission noch zusätzlich vom Schlep-
per ab.
Die angegebenen Werte sind Emissionswerte und müssen damit nicht zugleich auch sichere
Arbeitsplatzwerte darstellen. Obwohl es eine Korrelation zwischen Emissions- und Immissi-
onspegeln gibt, kann daraus nicht zuverlässig abgeleitet werden, ob zusätzliche Vorsichts-
maßnahmen notwendig sind oder nicht. Faktoren, welche den aktuellen am Arbeitsplatz vor-
handenen Immissionspegel beeinflussen, beinhalten die Eigenart des Arbeitsraumes, ande-
re Geräuschquellen, z.B. die Zahl der Maschinen und andere benachbarter Arbeitsvorgänge.
Die zulässigen Arbeitsplatzwerte können ebenso von Land zu Land variieren. Diese Informa-
tion soll jedoch dem Anwender befähigen, eine bessere Abschätzung von Gefährdung und
Risiko vorzunehmen.
2.4 Restrisiken
Auch wenn alle Sicherheitsvorschriften beachtet werden und die Maschine vorschriftgemäß
verwendet wird, bestehen noch Restrisiken:
• Berühren von rotierenden Teilen oder Werkzeugen.
• Verletzung durch umherfliegende Werkstücke oder Werkstückteile.
• Brandgefahr bei unzureichender Belüftung des Motors.
• Beeinträchtigung des Gehörs bei Arbeiten ohne Gehörschutz.
• Menschliches Fehlverhalten (z.B. durch übermäßige Körperanstrengung, mentale Über-
lastung ....)
Jede Maschine weist Restrisiken auf, bei der Ausführung von Arbeiten ist daher immer größ-
te Vorsicht geboten. Ein sicheres Arbeiten hängt vom Bedienpersonal ab!
2.5 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine - HydroCombi 18 - ist ausschließlich zum Spalten von Holz mit einem Durch-
messer von 8-50 cm und einer Länge von 55-110 cm geeignet.
Die Maschine darf ausschließlich zum Bearbeiten von Brennholz verwendet werden!
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vorgeschriebenen
Betriebs-, Kontroll-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen sowie die besondere Be-
achtung der in der Betriebsanleitung enthaltenen Sicherheitshinweise!
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Deutsch
D1000493-V003