Sicherheitshinweise
2.5
Restrisiken
Auch wenn alle Sicherheitsvorschriften beachtet werden und die Maschine vorschriftgemäß
verwendet wird, bestehen noch Restrisiken:
▪ Berühren von rotierenden Teilen oder Werkzeugen.
▪ Verletzung durch umherfliegende Werkstücke oder Werkstückteile.
▪ Brandgefahr bei unzureichender Belüftung des Motors.
▪ Beeinträchtigung des Gehörs bei Arbeiten ohne Gehörschutz.
▪ Menschliches Fehlverhalten (z.B. durch übermäßige Körperanstrengung, mentale
Überlastung ....)
Jede Maschine weist Restrisiken auf, bei der Ausführung von Arbeiten ist daher immer
größte Vorsicht geboten. Ein sicheres Arbeiten hängt vom Bedienpersonal ab!
2.6
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine - AutoSplit 350 - ist ausschließlich zum Spalten von Holz mit einem
Durchmesser von 10-35 cm und einer Länge von 25-33 cm geeignet.
Sie dient zur Herstellung von Anzündholz und Brennholz (Spezifikation D2 und D5 lt. EN
ISO 17225-5).
Die Maschine darf ausschließlich zum Bearbeiten von Brennholz verwendet werden!
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vorgeschriebenen
Betriebs-, Kontroll-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen sowie die besondere
Beachtung der in der Betriebsanleitung enthaltenen Sicherheitshinweise!
2.7
Sachwidrige Verwendung
Jede andere bzw. sachwidrige Verwendung, als unter „Bestimmungsgemäße Verwendung"
angegeben, ist ausdrücklich untersagt!
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