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Sicherheitshinweise - Truma DuoControl Gebrauchsanweisung, Einbauanweisung

Im fahrzeug mitzuführen; eine sicherheits-gasdruck-regelanlage mit automatischer umschaltung für den anschluss an zwei gasflaschen für caravans und motorcaravans
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Eine in der DuoControl integrierte, automatisch wirkende
Sicherheitseinrichtung PRV* mit begrenztem Durchfluss
schützt die angeschlossenen Verbrauchsgeräte vor unzulässig
hohem Druck. Sobald auf der Ausgangsseite ein unzulässig
hoher Druck entsteht, öffnet das PRV und bläst den Über-
druck in die Luft ab. Nach dem Druckabbau schließt das PRV
automatisch.
* = Pressure Relief Valve = Überdruck-Abblaseventil

Sicherheitshinweise

– Für den Betrieb der Gasdruck-Regelanlage DuoControl ist
die Verwendung von stehenden Gasflaschen aus denen
Gas aus der Gasphase entnommen wird zwingend vorge-
schrieben. Gasflaschen aus denen Gas aus der Flüssigpha-
se entnommen wird (z. B. für Stapler) sind für den Betrieb
verboten, da sie zur Beschädigung der Gasanlage führen.
– Für den Anschluss der Gasflaschen an die Gasdruck-Rege-
lanlage sind Hochdruckschläuche erforderlich. Die hierfür
notwendigen Hochdruckschläuche bietet Truma in den gän-
gigsten Anschlussvarianten für europäische Gasflaschen an
(siehe Seite 73).
Obwohl nicht immer zwingend vorgeschrieben, emp-
fiehlt Truma immer Hochdruckschläuche mit einer
Schlauchbruchsicherung (SBS) zu verwenden.
– Druckregelgeräte und Schlauchleitungen müssen spätes-
tens 10 Jahre (bei gewerblicher Nutzung 8 Jahre) nach
Her stellungs datum gegen neue ausgewechselt werden. Der
Betreiber ist dafür verantwortlich.
Hinweise zum Betrieb der Gasanlage während der Fahrt:
– Vor Betrieb eines Flüssiggas-Geräts während der Fahrt müssen
die Angaben des jeweiligen Geräteherstellers beachtet werden.
– Bei Motorcaravans ab Baujahr 01/2007 muss gemäß
der Heizgeräterichtlinien 2001/56/EG, 2004/78/EG und
2006/119/EG bzw. UN ECE R122, für den Betrieb einer
Flüssiggasheizung während der Fahrt, eine Sicherheits-
Absperreinrichtung vorgesehen werden. Diese verhindert
bei einem Leitungsabriss durch Unfall, dass ungewollt Gas
austreten kann.
Bei Caravans muss seit 08/2012 gemäß UN ECE R122
Anhang 8 (Amendment 3), für den Betrieb einer Flüssiggas-
heizung während der Fahrt, eine Sicherheits-Absperreinrich-
tung vorgesehen werden.
Dazu liefert Truma die Gasdruck-Regelanlage DuoControl in
einer Ausführung mit integriertem Crashsensor (CS). Diese
Gasdruck-Regelanlage DuoControl CS erfüllt in Verbindung
mit einem Hochdruck-Gasschlauch mit Schlauchbruchsi-
cherung (SBS) alle relevanten Normen, Vorschriften und
Richtlinien und erlaubt somit den europaweiten Betrieb der
Gasanlage, während der Fahrt.
– Für Fahrzeuge vor Baujahr 01/2007 gibt es keine Einschrän-
kungen für den Betrieb der Gasanlage während der Fahrt**.
Die beiliegenden Aufkleber (Gasflaschen schließen während
der Fahrt) finden hier keine Anwendung.
**Ausnahme für Frankreich:
In Frankreich ist der Betrieb der Gasanlage während der
Fahrt, nur in typgeprüften Fahrzeugen mit Erstzulassung ab
dem 01.01.2007 erlaubt. Bei älteren Fahrzeugen ist der Be-
trieb der Gasanlage während der Fahrt auch in Verbindung
mit einer Sicherheitsabsperreinrichtung nicht zulässig.
Gasflaschen, welche nicht an die Gasinstallation angeschlos-
sen sind, müssen stets geschlossen und mit Schutzkappen
versehen werden. Angeschlossene Gasflaschen gelten als Be-
triebsmittel und nicht als Gefahrgut (ADR Freistellung gemäß
Abschnitte 1.1.3.1 und 1.1.3.2. e).
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