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Kombination Mit Pufferspeicher - Froling S4 Turbo Montageanleitung

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Allgemein
Normen, Ausführung, Montage

Kombination mit Pufferspeicher

Fröling Heizkessel- und Behälterbau Ges.m.b.H, Industriestraße 12, A-4710 Grieskirchen
Tel +43 (0) 7248 606-0 Fax +43 (0) 7248 606-600 info@froeling.com www.froeling.com
Aufgrund der einschlägigen österreichischen Energietechnikgesetze, wel-
che auf der Art. 15a B-VG „Vereinbarung über Schutzmaßnahmen
betreffend Kleinfeuerungen" vom November 1994 basieren, ist bei allen
händisch beschickten Biomassekesseln, die sowohl bei Nennlast als auch
bei einer Teillast unter 50% der Nennlast auf Einhaltung der Emissions-
grenzwerte ebendieser Vereinbarung positiv geprüft wurden, kein Puf-
ferspeicher erforderlich!
In der „Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (1.BImSchV)" sind für Deutschland eigene
Emissionsgrenzwerte festgelegt. Unter der Voraussetzung, dass die In-
betriebnahme durch unseren Werkskundendienst oder durch autorisierte
Partnerfirmen erfolgt, kann davon ausgegangen werden, dass diese An-
forderungen auch im Teillastbetrieb gemäß § 6 (3) der 1. BImSchV ein-
gehalten werden können. Damit besteht für Stückholzkessel der gesam-
ten Baureihe in Deutschland keine Pufferspeicherpflicht!
Die Kombination eines Pufferspeichers bringt jedoch für den Einsatz ei-
nes Scheitholzkessels große Vorteile, wie bessere Nutzung des Brenn-
stoffes, höhere Benutzerfreundlichkeit bei den Nachlegeintervallen und
dabei weitestgehende Unabhängigkeit vom aktuellen Heizbedarf sowie
geringere Verschmutzung von Kessel und Abgasanlage. Darüber hinaus
haben wir als Kesselhersteller darauf hinzuweisen, wie die erzeugte
Wärmemenge abgeführt werden kann, da der Nachweis über die Einhal-
tung von Emissionsgrenzwerten und Mindestwirkungsgraden bei einer
kleinsten Wärmeleistung von höchstens 30% der Nennwärmeleistung,
wie in der EN 303-5, Kap. 4.2.5 angegeben, in nicht allen Ausrüstungs-
varianten erbracht worden ist.
Möglichkeiten dazu bestehen insbesondere dann, wenn seitens der Hei-
zungsanlage ausreichenden Kapazitäten zur Wärmeaufnahme, z.B. in
Fußbodenheizkreisen mit entsprechendem Wasserinhalt oder in Warm-
wasserspeichern mit entsprechender Ladungsreserve vorhanden sind.
Zusätzlich anzumerken ist, dass aufgrund der eingebauten thermischen
Ablaufsicherung gewährleistet ist, dass auch bei Überfüllung und zu
kleiner Lastabnahme der Kesselbetrieb sicher abläuft. Ist jedoch diese
vorübergehend an das beheizte Gebäude abgebbare Wärmemenge ein-
geschränkt, so kann die Wärmeabfuhr auch in einen Pufferspeicher er-
folgen.
Das für den jeweiligen Kessel empfohlene Speichervolumen ist in den
technischen Daten angegeben. Der angegebene Wert gilt für den Fall,
dass die Nennwärmeleistung des Kessels dem Wärmeleistungsbedarf
des Gebäudes entspricht und im Teillastbetrieb maximal 50% der Nenn-
wärmeleistung an das beheizte Gebäude abgegeben werden kann.
Einige Förderrichtlinien schreiben den Einbau von
Pufferspeichern bindend vor:
mit Mindestspeichervolumina gem. EN 303-5, wie in den technischen
Daten angegeben, z.B.
.. in Österreich:
.. in der Schweiz:
einige Förderrichtlinien österr. Bundesländer
(z.B. jene der Vorarlberger Landesregierung)
das „Qualitätssiegel für Holzfeuerungen" der
Holzenergie Schweiz
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Seite 9
M0970409

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