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Flurförderzeug Gesichert Abstellen - Jungheinrich DFG 660 Betriebsanleitung

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6.4
Flurförderzeug gesichert abstellen
GEFAHR!
Explosionsgefahr
Flurförderzeuge mit Treibgasantrieb dürfen in Räumen nur abgestellt werden,
wenn diese ebenerdig oder höher liegen und ausreichend durchlüftet sind. Sie
dürfen nicht in der Nähe von Kelleröffnungen, Gruben, Abflüssen, Kanaleinläufen
oder anderen Vertiefungen abgestellt werden, die unterhalb des abgestellten
Flurförderzeugs liegen.
WARNUNG!
Unfallgefahr durch ungesichertes Flurförderzeug
Das Abstellen des Flurförderzeugs an Steigungen, mit nicht betätigter Parkbremse
oder mit angehobener Last bzw. angehobenem Lastaufnahmemittel ist gefährlich
und grundsätzlich nicht erlaubt.
Flurförderzeug nur auf ebener Fläche abstellen. In Sonderfällen das
Flurförderzeug z.B. durch Keile sichern.
Hubgerüst und Lastaufnahmemittel immer vollständig absenken.
Hubgerüst nach vorn neigen.
Abstellplatz so wählen, dass sich keine Personen an den abgesenkten
Gabelzinken verletzen.
Ein Abstellen und Verlassen des Flurförderzeuges an Steigungen ist verboten.
Flurförderzeug gesichert abstellen (DFG)
Wird das Flurförderzeug verlassen, muss es
gesichert abgestellt werden, auch wenn die
Abwesenheit nur von kurzer Dauer ist.
Vorgehensweise
• Fahrtrichtungsschalter
(Mittelstellung) schalten.
• Taster „F5" am Display betätigen: Die im
Symbol "Parkbremse" (75) dargestellte
Bremsbacke verändert ihre Position nach
rechts.
• Lastaufnahme vollständig absenken und
waagerecht stellen.
WARNUNG!
Motor nicht aus Volllast abstellen,
sondern
Temperaturausgleich
lassen.
• Schlüssel im Schaltschloss (68) in Stellung „0" schalten und Schlüssel abziehen.
102
in
noch
kurze
Zeit
weiterlaufen
Leerlauf
zum
75
68

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