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Werkseinstellungen
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Rechtliche
Informationen
Die Umschaltung zwischen numerischer und alphanumerischer Eingabe
sowie Groß-/Kleinschreibung erfolgt mit der
Um einen Buchstaben zu löschen, drücken Sie die -Taste.
Bestätigen Sie die Eingabe des Benutzernamens und des Passwortes jeweils
mit der Taste.
Um den Vorgang abzuschließen und die Daten zu speichern, wählen Sie den
Menüeintrag „Übernehmen/verlassen" aus und bestätigen mit der Taste.
Sind für den gewählten Musikdienst bereits Zugangsdaten abgespeichert,
so werden diese bei der Eingabe von neuen Daten überschrieben. Die neuen
Zugangsdaten werden erst dann benutzt, wenn vorher ein „Logout" beim
betreffenden Dienst durchgeführt und der SDV 3100 HV aus- und wieder
eingeschaltet wurde.
Die vom SDV 3100 HV unterstützen Musik-Streaming-Dienste setzen ein
Abonnement des entsprechenden Dienstanbieters voraus.
Unter diesem Menüpunkt kann die Verbindungsgeschwindigkeit des
Internetanschlusses eingestellt werden. Je nach gewählter Einstellung wird
die Bitrate der Internetradiostationen und Streamingdienste automatisch
angepasst. Bei der Einstellung „keine" Bandbreitenbegrenzung wird immer
automatisch die höchste verfügbare Qualität ausgewählt.
Ist die genaue Bandbreite des Internetanschlusses nicht bekannt, sollte die
Einstellung gewählt werden, bei der während der Wiedergabe keine
Aussetzer auftreten.
Unter diesem Menüpunkt befinden sich Informationen zu den installierten
Softwareständen und das Werksreset.
Hier kann ein Update der Firmware gestartet werden.
Hier wird das aktuell installierte Softwarepaket angezeigt.
Anzeige der Steuerungssoftwareversion
Anzeige der Softwareversion des Streaming Clients.
Anzeige der Softwareversion des Tuners.
Anzeige der Software des Bluetooth Moduls.
Anzeige der Software des DSP-Prozessors.
Durch Aufrufen und Bestätigung dieses Menüpunktes werden sämtliche
persönlichen Einstellungen gelöscht, und der Auslieferungszustand wieder
hergestellt.
Hinweise
zum
Lizenzhinweise.
Für weitere Informationen siehe Kapitel „Rechtliche Informationen".
Aufrufen
der
rechtlichen
-Taste.
Informationen
und
der
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