2.7 Dekontaminationserklärung
22. Januar 2019
Labfors 5 – Version für phototrophe Organismen
Sicherheit und Verantwortung
Bei der Rücksendung des Geräts zur Reparatur, Demontage oder
Entsorgung ist es zur Sicherheit aller Beteiligten und aufgrund ge-
setzlicher Bestimmungen notwendig, dass eine rechtskonforme
Dekontaminationserklärung vorliegt.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
Das Gerät, Bauteil oder Zubehör darf nur vollständig dekonta-
miniert an den Hersteller zurückgeschickt werden.
Der Betreiber ist dazu verpflichtet, eine Dekontaminationser-
klärung vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen sowie
von der verantwortlichen Person unterzeichnen zu lassen.
Die Dekontaminationserklärung muss außen auf der Ver-
packung, in der das Gerät zurückgeschickt wird, ange-
bracht werden.
Die entsprechenden Formulare können direkt beim Hersteller
oder Vertragshändler bezogen werden. Adresse siehe Seite 2.
Wichtiger Hinweis
Liegt der Rücksendung keine ausgefüllte und unterzeichnete De-
kontaminationserklärung bei oder ist diese nicht außen auf der
Verpackung angebracht, so wird die Fracht ungeöffnet zu Lasten
des Absenders an ihn zurückgeschickt (siehe auch AGB).
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