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Allgemeine Sicherheitshinweise; Sicherheitshinweise Für Holzspalter; Lärmhinweis - Posch HydroCombi 13 Betriebsanleitung

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Sicherheitshinweise
Info
Handlungsbedingte Informationen.
3.2

Allgemeine Sicherheitshinweise

Die Maschine darf nur von Personen genutzt werden, die mit der Funktion und den Gefahren
der Maschine sowie mit der Betriebsanleitung vertraut sind.
▪ Der Betreiber hat sein Personal entsprechend zu unterweisen.
Die Maschine nur bei standsicherer Aufstellung in Betrieb nehmen.
Mindestalter der Bedienperson: 18 Jahre.
Es darf immer nur eine Person an der Maschine arbeiten!
Achten Sie darauf, dass ihr Arbeitsplatz ausreichend beleuchtet ist, da eine schlechte
Beleuchtung die Verletzungsgefahr entscheidend erhöhen kann!
Arbeiten Sie nie ohne Schutzvorrichtungen.
Instandsetzungs-, Einrichtungs-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten nur bei
abgeschalteten Antrieb und stillstehenden Werkzeug vornehmen!
Die Maschine nie unbeaufsichtigt laufen lassen.
Bei Umstellungsarbeiten muss der Antrieb der Maschine abgestellt werden.
Verwenden Sie nur original - POSCH - Ersatzteile.
Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt
werden!
Niemals fehlerhafte Anschlussleitungen verwenden.
Maschinen mit elektrischem Antrieb dürfen nicht bei Regen in Betrieb genommen werden,
da es zu einem Defekt des Schalters bzw. des E-Motors kommen könnte!
Maschinen mit Verbrennungsmotor:
Kohlenmonoxid - Bildung
Erstickungsgefahr
a) Maschinen niemals in geschlossenen Räumen in Betrieb nehmen!
3.3
Sicherheitshinweise für Holzspalter
Beim Spalten sind Schutzschuhe und enganliegende Kleidung zu tragen.
Das Holz während des Spaltens nicht mit der Hand halten.
Nicht unter das Spaltwerkzeug greifen, Holz immer seitlich anfassen.
Spalten Sie niemals schräg geschnittenes Holz!
Den Arbeitsbereich von Spänen und Holzresten freihalten.
Vor dem Entfernen festgeklemmter Holzstücke den Antrieb abstellen.
Max. Holzlänge 110 cm
Beim Transport und bei Stillstand der Maschine das Spaltmesser immer ganz einfahren.
3.4
Lärmhinweis
Der arbeitsplatzbezogene Lärmwert beträgt 70 dB(A), gemessen am Ohr des Bedieners.
Bei Maschinen mit Verbrennungsmotor ist mit einem Schallpegel von 90 dB(A), gemessen
am Ohr des Bedieners, zu rechnen.
8
GEFAHR

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