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Eg-Konformitätserklärung - Posch HydroCombi 13 Betriebsanleitung

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EG-Konformitätserklärung
Hiermit erklären wir, dass die nachfolgend bezeichnete Maschine aufgrund ihrer
Konzipierung und Bauart den einschlägigen, grundlegenden Sicherheits- und
Gesundheitsanforderungen der EG-Richtlinie entspricht.
Bei einer nicht mit uns abgestimmten Änderung der Maschine verliert diese Erklärung ihre
Gültigkeit.
HydroCombi 13
Diese Maschine wurde nach folgenden Grundsätzen gebaut:
▪ EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG
▪ EG-Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
▪ EG-Richtlinie Elektromagnetische Verträglichkeit 89/336/EWG
▪ EN 60204-1 Elektrische Ausrüstung von Maschinen
▪ EN ISO 12100-1/-2 Allgemeine Gestaltungsleitsätze
▪ EN 294 Sicherheitsabstände - obere Gliedmaßen
▪ EN 811 Sicherheitsabstände - untere Gliedmaßen
▪ EN 349 Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen
▪ EN 982 Sicherheitstechnische Anforderungen - Hydraulik
▪ EN 1553 Selbstfahrende, angebaute, aufgesattelte und gezogene Landmaschinen
▪ EN 609-1 Sicherheit von Holzspaltmaschinen
▪ EN 574 Zweihandschaltung
Es ist durch interne Maßnahmen sichergestellt, dass die Seriengeräte immer den
Anforderungen der aktuellen EG-Richtlinien und den angewandten Normen entsprechen.
Leibnitz, am 07.11.2007
Ing. Johann Tinnacher
Geschäftsführer
EG-Konformitätserklärung
Posch
Gesellschaft m. b. H.
Paul-Anton-Keller-Straße 40
A-8430 Leibnitz
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