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Funktionsprinzip; Inbetriebnahme Einschließlich Abnahmeprüfung; Kompetenz; Abnahmeprüfberichte - ABB ACS880-01 Hardwarehandbuch

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246 Funktion „Sicher abgeschaltetes Drehmoment"

Funktionsprinzip

1. Die Funktion „Sicher abgeschaltetes Drehmoment" wird aktiviert (der Sicherheits-
schalter wird geöffnet oder die Kontakte des Sicherheitsrelais öffnen).
2. Die STO-Eingänge an der Regelungseinheit des Wechselrichters schalten ab.
3. Die Regelungseinheit schaltet die Steuerspannung der IGBTs des Frequenzum-
richters ab.
4. Das Regelungsprogramm generiert eine gemäß Parameter 31.22 festgelegte
Anzeige (siehe Firmware-Handbuch des Frequenzumrichters).
5. Der Motor trudelt aus (falls er dreht). Der Frequenzumrichter kann nicht wieder
gestartet werden, wenn der Sicherheitsschalter oder die Kontakte des Sicher-
heitsrelais geöffnet sind. Nach dem Schließen der Kontakte ist ein neuer Startbe-
fehl erforderlich, um den Frequenzumrichter zu starten.
Inbetriebnahme einschließlich Abnahmeprüfung
Um die Zuverlässigkeit der Funktion „Sicher abgeschaltetes Drehmoment" sicherzu-
stellen, ist eine Überprüfung erforderlich. Die für die Endmontage der Maschine
zuständige Person muss die Zuverlässigkeit der Funktion im Rahmen einer Abnah-
meprüfung sicherstellen.
Die Abnahmeprüfung muss durchgeführt werden
• bei der erstmaligen Inbetriebnahme der Sicherheitsfunktionen,
• nach allen Änderungen in Bezug auf die Sicherheitsfunktion (Elektronikkarten,
Verdrahtung, Komponenten, Einstellungen usw.)
• nach jeder Wartungsarbeit im Zusammenhang mit der Sicherheitsfunktion.

Kompetenz

Die Abnahmeprüfung der Sicherheitsfunktion muss von einer kompetenten Person
durchgeführt werden, die über das entsprechende Fachwissen und Kenntnisse
hinsichtlich der Sicherheitsfunktion und der funktionalen Sicherheit verfügt, wie es die
Norm IEC 61508-1 Abschnitt 6 erfordert. Von der kompetenten/autorisierten Person
muss der Prüfvorgang dokumentiert und der Prüfbericht erstellt und unterzeichnet
werden.
Abnahmeprüfberichte
Unterzeichnete Abnahmeprüfberichte müssen dem/den Serviceheft/Unterlagen der
Maschine beigelegt werden. Der Bericht muss eine Dokumentation der Inbetrieb-
nahme-Maßnahmen und Prüfergebnisse sowie Verweise auf Störungsberichte und
die Behebung von Störungen enthalten. Jede neue Abnahmeprüfung, die aufgrund
von Veränderungen oder Wartungsmaßnahmen durchgeführt wurde, muss im Ser-
viceheft/den Unterlagen protokolliert werden.
ghv Vertriebs-GmbH | Am Schammacher Feld 47 | 85567 Grafing | Telefon + 49 80 92 81 89 0 | info@ghv.de | www.ghv.de

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