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2009-12-16
Ökologie - Umweltschutz
Das Symbol „eines durchgestrichenen Abfallbe-
hälters", angebracht auf einem Elektrogerät oder
auf der Verpackung, weist darauf hin, dass dieses
Gerät nicht als allgemeiner Hausmüll betrachtet werden
darf und nicht in die für diesen Zweck vorgesehenen
Behälter gehört.
Die nicht mehr benötigten oder verschlissenen Elektro-
geräte sollten an die speziell für diesen Zweck ein-
gerichteten Sammelstellen geliefert werden, organisiert von
der öffentlichen Verwaltung und die für die Abgabe der
Entsorgung unterliegenden Elektroausrüstung vorgesehen
sind.
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