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Dallgemeine Sicherheitshinweise; Maschinenrichtlinie; Hinweise Zum Gebrauch; Herstellerklärung - DITEC Cross3E Montage- Und Wartungshandbuch

Schiebtore automatisierung
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Inhaltsverzeichnis

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ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
D
Diese Montageanleitungen sind ausschließlich dem Fach-
personal vorbehalten.
Die Montage, elektrischen Anschlüsse und Einstellungen sind unter
Beachtung der praktischen Verhaltensregeln und Einhaltung der
geltenden Normen auszuführen.
Lesen Sie die Anleitungen vor der Montage des Produkts auf-
merksam durch. Eine fehlerhafte Montage kann zu ernsthaften
Verletzungen und Sachschäden führen.
Die Verpackungsmaterialien (Kunststoff, Styropor etc.) müssen sach-
gemäß entsorgt werden und dürfen nicht in Kinderhände gelangen,
da sie eine Gefahrenquelle darstellen können.
Überprüfen Sie das Produkt vor der Montage auf Transportschäden.
Montieren Sie das Produkt nicht in explosionsfähiger Atmosphäre
oder Umgebung: Das Vorhandensein von entzündlichen Gasen
oder Dämpfen bedeutet eine große Gefahr.
Nehmen Sie vor der Montage des Antriebs alle Veränderungen an
der Struktur für die lichten Sicherheitsräume und den Schutz bzw.
die Abtrennung aller Quetsch-, Scher-, Einzieh- und allgemeiner
Gefahrenstellen.
Stellen Sie sicher, dass die vorhandene Struktur den nötigen Anforde-
rungen im Hinblick auf Robustheit und Stabilität entspricht.
Der Hersteller des Antriebs schließt eine Haftungsübernahme im
Falle der Nichtbeachtung der praktischen Verhaltensregeln bei der
Fertigung der zu motorisierenden Torprofile sowie von während des
Gebrauchs auftretenden Verformungen aus.
Beachten Sie bei der Montage der Schutzeinrichtungen (Lichtschran-
ken, Kontaktleisten, Not-Stopps etc.) unbedingt die geltenden Nor-
men und Richtlinien, die Kriterien der praktischen Verhaltensregeln,
die Montageumgebung, die Betriebslogik des Systems und die von
der motorisierten Tür entwickelten Kräfte.
Die Schutzeinrichtungen müssen mögliche Quetsch-, Scher-, Ein-
zieh- und allgemeine Gefahrenstellen der motorisierten Tür sichern.
Bringen Sie die von den geltenden Vorschriften vorgesehenen Warn-
und Hinweiszeichen zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen an.
Bei jeder Installation müssen die Identifikationsdaten der motori-
sierten Tür an sichtbarer Stelle angebracht werden.
Stellen Sie vor dem elektrischen Anschluss sicher, dass die
Angaben auf dem Datenschild mit den Werten des Strom-
netzes übereinstimmen. Statten Sie das Versorgungsnetz mit
einem allpoligen Trennschalter mit Kontaktöffnungsabstand von
mindestens 3 mm aus. Stellen Sie sicher, dass der elektrischen
Anlage ein geeigneter Fehlerstrom-Schutzschalter und ein Über-
stromschutz vorgeschaltet sind. Schließen Sie die motorisierte
Tür soweit erforderlich an eine normgerechte Erdungsanlage an.
Unterbrechen Sie während der Montage-, Wartungs- oder Repara-
turarbeiten die Stromzufuhr, bevor Sie den Deckel für den Zugang
zu den elektrischen Geräten öffnen.
Eingriffe an den elektronischen Geräten dürfen nur mit antistati-
schem geerdeten Armschutz vorgenommen werden.
Der Hersteller des Antriebs lehnt jede Haftung für die Installation
von sicherheits- und betriebstechnisch ungeeigneten Bauteilen ab.
Bei Reparaturen oder Austausch der Produkte dürfen ausschließlich
Original-Ersatzteile verwendet werden.
Der Monteur ist verpflichtet, dem Betreiber der Anlage alle erfor-
derlichen Informationen zum automatischen, manuellen und Not-
betrieb der motorisierten Tür zu liefern und die Betriebsanleitung
auszuhändigen.

MASCHINENRICHTLINIE

Gemäß Maschinenrichtlinie (98/37/EG) ist der Installateur, der
eine Tür oder ein Tor motorisiert, den gleichen Verpflichtungen
unterlegen wie ein Maschinenhersteller und hat somit folgendes
CROSS3E - IP1780
zu tun:
- Erstellung der technischen Akte, welche die in Anlage V der
MR genannten Dokumente enthalten muß; (die technische
Akte ist aufzubewahren den nationalen Behörden mindenstens
zehn Jahre lang zur Verfügung zu halten. Diese Frist beginnt
mit dem Herstellungsdatum der motorisierten Tür);
- Aufsetzen der CE-Übereinstimmungserklärung gemäß Anlage
II-A der MR und Sie dem Kunden liefern;
- Anbringung der CE-Kennzeichnung an die motorisierte Tür
laut Punkt 1.7.3. der Anlage I der MR.
Für detailliertere Informationen siehe den „Leitfaden für die
Realisierung der technischen Broschüre", erhältlich im Internet
unter der folgenden Adresse: www.ditec.it

HINWEISE ZUM GEBRAUCH

Betriebsklasse: 3 (mindestens 30 Zyklen täglich für 10 Jahre
oder 60 Zyklen täglich für 5 Jahre)
Gebrauch: HÄUFIG (für Mehrfamilien-Eingänge oder kleinere
Eigentumsgemeinschaften mit Gebrauch als Einfahrtstor oder
intensivem Fußgängerbetrieb)
-
Die effektiven Betriebsleistungen beziehen sich auf das
empfohlene Gewicht (2/3 des zulässigen Höchstgewichtes).
Die Verwendung mit dem zulässigen Höchstgewicht kann
die oben angegebenen Betriebsleistungen mindern.
-
Die Betriebsklasse, die Betriebszeiten und die Anzahl aufein-
anderfolgender Zuklen sind Richtwerte. Sie wurden mit Hilfe
statistischer Verfahren unter normalen Betriebsbedingungen
ermittelt und können im Einzelfall abweichen. Die Werte beziehen
sich auf den Zeitraum, in dem das Produkt funktionsfähig ist,
ohne daß außerordentliche Wartungsarbeiten erforderlich sind.
-
Jede Automatikanlage weist veränderliche Faktoren auf:
Reibung, Ausgleichvorgänge sowie Umweltbedingungen
können sowohl die Lebensdauer als auch die Qualität der
Funktionweise der Automatikanlage oder einer ihrer Kom-
ponenten (wie z.B. die Automatiksysteme) grundlegend
ändern. Es ist Aufgabe des Installationstechnikers, für die
einzelne Situation entsprechende Sicherheitskoeffizienten
vorzusehen.
HERSTELLERKLÄRUNG
(Richtlinie 98/37/EG, Anhang II, Teil B)
Hersteller:
DITEC S.p.A.
Adresse:
via Mons. Banfi, 3,
21042 Caronno P.lla (VA) - ITALY
erklärt, daß die Automatik für Schiebetore Cross3E
-
zum Einbau in eine Maschine oder zum Zusammenbau mit
anderen Geräten dient, um eine Maschine zu bauen, die
von der Richtlinie 98/37/EG in der jeweils geltenden Form
berücksichtigt wird;
-
entspricht den Bedingungen der folgenden anderen EG-
Richtlinien:
EMV-Richtlinie 89/336/EWG in der jeweils geänderten
Form
Kleinspannungsrichtlinie 73/23/EWG in der jeweils geänder-
ten Form.
und erklärt ferner, daß es nicht erlaubt ist, das Gerät in Betrieb zu
nehmen, bis die Maschine, in die es eingebaut wird oder dessen
Komponente es wird, gekennzeichnet wurde und erklärt wurde, daß
sie den Bedingungen der Richtlinie 98/37/EG und der nationalen
Gesetzgebung entspricht, die diese Richtlinie umsetzt.
Caronno Pertusella,
15-04-1999
22
Fermo Bressanini
(Vorsitzende)

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