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testo 300 Bedienungsanleitung Seite 63

Abgas-messgerät
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2. Feuerstätte(n) in Betrieb nehmen und maximale Leistung einstellen. Bei
handbeschickten Feuerstätten für feste Brennstoffe muss der Volllastbetrieb
erreicht sein. Alle vorhandenen luftabsaugenden Einrichtungen sind in
Betrieb zu nehmen. Dabei muss die Messung den ungünstigsten Zustand
erfassen, d.h. die Beurteilung ist mit der höchsten Leistungsstufe der Luft
absaugenden Einrichtung(en) durchzuführen. In den Fällen, in denen sich
die Entlüftungseinrichtung nicht im gleichen Raum wie die Feuerstätte
befindet, sind alle Türen und Öffnungen zwischen dem Aufstellraum der
Feuerstätte und der Entlüftungseinrichtung offen zu halten. Der Nullpunkt
sollte sich nach der Inbetriebnahme von Feuerstätte und Luft absaugenden
Einrichtungen bei geöffneten Fenster bzw. Außentür des Aufstellraumes
nicht verändern.
3. Fenster/Tür schließen, ca. 30 Sekunden warten, Unterdruck kontrollieren,
sauberen Abzug der Abgase kontrollieren. Ist am Fenster/der Außentür des
Aufstellraumes ein Rollladen vorhanden, ist dieser jeweils mit zu schließen
und zu öffnen.
4. Fenster/Tür öffnen, ca. 30 Sekunden warten, Nulllinie muss wieder erreicht
werden.
5. Fenster/Tür schließen, ca. 30 Sekunden warten, Unterdruck kontrollieren,
sauberen Abzug der Abgase kontrollieren.
6. Fenster/Tür öffnen, ca. 30 Sekunden warten, Nulllinie muss wieder erreicht
werden.
7. Fenster/Tür schließen, ca. 30 Sekunden warten, Unterdruck kontrollieren,
sauberen Abzug der Abgase kontrollieren.
Nach der Messung kann das Ergebnis ausgedruckt und bewertet werden. Liegt
der Unterdruck im Aufstellraum der Feuerstätte(n) beständig unter 4 Pa bzw. bei
raumluftunabhängig geprüften Feuerstätten für feste Brennstoffe unter dem im
Verwendbarkeits-nachweis genannten maximal zulässigen Unterdruck (zurzeit
grundsätzlich 8 Pa), ist ein sicherer gleichzeitiger Betrieb von Feuerstätte und
Luft absaugender(n) Anlage(n) möglich.
Die sorgfältige Durchführung der Messung nach den o.a. Schritten erlaubt eine
korrekte Bewertung und die Beurteilung des sicheren Betriebs von
Feuerstätte(n) und Raumluftabsaugender(n) Anlage(n).
Das Messergebnis stellt die Beurteilung des Momentanzustandes unter
Beachtung der bei der Prüfung vorhandenen, das Ergebnis beeinflussenden
Geräte (Feuerungsanlagen und Luft absaugende Anlage(n)) und dem Zustand
des Gebäudes (z. B. Fenster und Türen) dar. Bei einer Änderung der
Feuerstätte, an den weiteren beeinflussenden Geräten oder am Gebäude ist
eine erneute Bewertung erforderlich.
Wiederkehrende Überprüfungen:
Die einwandfreie Funktion des Gerätes, der Feinstdrucksonde und der
Kapillarschläuche ist durch regelmäßige Überprüfungen halbjährlich bei einer
technischen Prüfstelle der Innung für das Schornsteinfegerhandwerk
festzustellen.
9 Messung durchführen
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