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testo 300 Bedienungsanleitung Seite 62

Abgas-messgerät
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9 Messung durchführen
Feuerstätten kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann, sind Abweichungen
möglich. Als gefährlich ist ein Unterdruck von mehr als 4 Pa bei Betrieb
raumluftabhängiger Feuerstätten zu bezeichnen. Bei Betrieb von geprüften
raumluftunabhängigen Feuerstätten für feste Brennstoffe ist im Regelfall (siehe
Verwendbarkeitsnachweis z. B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der
Feuerstätte) ein Unterdruck von mehr als 8 Pa unzulässig.
Der Nachweis kann durch verschiedene Maßnahmen erbracht werden. Dazu
gehören z. B. der Einbau eines Fensterkippschalters, der Einbau eines
Unterdruckwächters oder der messtechnische Nachweis, dass bei
gleichzeitigem Betrieb von Feuerstätte(n) und Raumluft absaugender(n)
Anlage(n) kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann.
Welche Maßnahme zum gewünschten Ergebnis führen kann hängt im
Wesentlichen von den örtlichen Gegebenheiten ab. Dies sind z. B. Dichtheit der
Gebäudehülle, Größe der Nutzungseinheit, Vorhandensein bzw. Dichtheit der
Zwischentüren) und der Menge der durch die Raumluft absaugenden Anlagen
aus der Nutzungseinheit abgesaugten Luft.
Es kann davon ausgegangen werden, dass bei wirksamen Dunstabzugsanlagen
mindestens 400 m
die Luftmenge nicht wesentlich darunter, sehr starke Dunstabzugshauben
saugen über 1000 m
Wohnungen oder vergleichbaren Nutzungseinheiten eine Messung des
Unterdrucks häufig nicht Ziel führend.
Hier kann in der Regel nur eine Öffnung ins Freie, also z. B. ein gekipptes
Fenster mit Fensterkippschalter, die Lösung sein. Die Messung macht in einem
solchen Fall also nur Sinn, wenn der Eigentümer/Betreiber der Feuerstätte
unbedingt den Nachweis des zu hohen Unterdruckes haben möchte.
Der Anwendungsbereich der Messung des Unterdruckes im Aufstellraum liegt
also vorrangig dort, wo die Leistung der Raumluft absaugenden Anlagen als
gering eingeschätzt wird, oder besondere räumliche Gegebenheiten vorliegen,
die vermuten lassen, dass der Unterdruck beim gemeinsamen Betrieb von
Feuerstätte(n) und Raumluft absaugender(n) Anlage(n) den zulässigen Wert (4
bzw. 8 Pa) nicht übersteigt.
Die Überprüfung, dass kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann, ist mit
eignungsgeprüften Druckmessgeräten zur „Messung von Unterdrücken im
Aufstellraum von Feuerstätten" durchzuführen.
Die Messung erfolgt nachfolgendem Ablaufschema:
1. Alle Fenster und Türen der Nutzungseinheit schließen. Sind an den
Fenstern und Außentüren Rollläden vorhanden, sind diese ebenfalls zu
schließen. Differenzdruck-messgerät einschalten und Nullpunktbestimmung
abwarten, Kapillarschläuche am Messgerät anschließen (Referenz = (-)
Anschluss, Aufstellraum = (+) Anschluss), Fenster, ggf. Rollladen, öffnen
und Außenkapillarschlauch (für Referenzdruck) verlegen, Nullpunkt an der
Messwertanzeige kontrollieren, Druckverlaufsaufzeichnung starten, ca. 30
Sekunden bei geöffnetem Fenster bzw. Außentür warten, um Nulllinie zu
registrieren.
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3
/h Luft abgesaugt werden (bei Abluftwäschetrocknern liegt
3
/h Luft ab). Bei sehr hohen Abluftleistungen ist in

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