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Unzulässige Betriebsweisen; Hinweise Zum Explosionsschutz; Kennzeichnung; Temperaturgrenzen - KSB HPK-L Betriebs-/Montageanleitung

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GEFAHR
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Pumpe Die Kennzeichnung auf der Pumpe ist nur auf die Pumpe bezogen.
Wellenkupplung Die Wellenkupplung muss eine entsprechende Kennzeichnung besitzen und eine
Motor Der Motor verfügt über eine eigene Kennzeichnung. Voraussetzung für die
2 Sicherheit
▪ Die in der Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise zur
Außerbetriebnahme des Pumpenaggregats unbedingt einhalten.
(ð Kapitel 6.3, Seite 41)
▪ Pumpen, die gesundheitsgefährdende Medien fördern, dekontaminieren.
▪ Sicherheitseinrichtungen und Schutzeinrichtungen unmittelbar nach Abschluss
der Arbeiten wieder anbringen und in Funktion setzen. Vor
Wiederinbetriebnahme die aufgeführten Punkte für die Inbetriebnahme
beachten. (ð Kapitel 6.1, Seite 34)
2.8 Unzulässige Betriebsweisen
Niemals die Pumpe/Pumpenaggregat außerhalb der im Datenblatt sowie in der
Betriebsanleitung angegebenen Grenzwerte betreiben.
Die Betriebssicherheit der gelieferten Pumpe/Pumpenaggregats ist nur bei
bestimmungsgemäßer Verwendung gewährleistet. (ð Kapitel 2.2, Seite 9)

2.9 Hinweise zum Explosionsschutz

Die in diesem Kapitel aufgeführten Explosionsschutzhinweise sind bei Betrieb in
explosionsgefährdeten Bereichen zwingend zu beachten.
Es dürfen nur die Pumpen/Pumpenaggregate in explosionsgefährdeten Bereichen
eingesetzt werden, die eine entsprechende Kennzeichnung besitzen und laut
Datenblatt dafür ausgewiesen sind.
Für den Betrieb explosionsgeschützter Pumpenaggregate gemäß der EU-Richtlinie
2014/34/EU (ATEX) gelten besondere Bedingungen.
Hierzu die mit nebenstehendem Symbol gekennzeichneten Abschnitte dieser
Betriebsanleitung und die nachfolgenden Kapitel besonders beachten,
(ð Kapitel 2.9.1, Seite 11) bis (ð Kapitel 2.9.4, Seite 12)
Der Explosionsschutz ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung gewährleistet.
Niemals die im Datenblatt und auf dem Typenschild angegebenen Grenzwerte
überschreiten bzw. unterschreiten.
Unzulässige Betriebsweisen unbedingt vermeiden.

2.9.1 Kennzeichnung

Beispiel einer Kennzeichnung:
II 2 G c TX (EN 13463-1) oder EX II 2G Ex h IIC T5-T1 Gb (ISO 80079-36)
Die aufgrund der jeweiligen Pumpenausführung zulässigen Temperaturen ergeben
sich gemäß der Tabelle Temperaturgrenzen. (ð Kapitel 2.9.2, Seite 11)
Die Pumpe erfüllt die Zündschutzart konstruktive Sicherheit "c" gemäß ISO 80079-37.
Herstellererklärung muss vorliegen.
Aufrechterhaltung der Kennzeichnung ist, dass der Motorhersteller die durch die
Pumpe an Motorflansch und Motorwelle entstehenden Temperaturen zulässt.
Für die von KSB an Pumpen mit ATEX-Zertifizierung angebauten Motoren ist diese
Bedingung erfüllt.

2.9.2 Temperaturgrenzen

Im normalen Betriebszustand sind die höchsten Temperaturen an der Oberfläche des
Pumpengehäuses, an der Wellendichtung und im Bereich der Lager zu erwarten.
Die am Pumpengehäuse auftretende Oberflächentemperatur entspricht der
Temperatur des Fördermediums. Wird die Pumpe zusätzlich beheizt, so ist der
Betreiber der Anlage für die Einhaltung der vorgeschriebenen Temperaturklasse
sowie der festgelegten Fördermediumstemperatur (Arbeitstemperatur)
verantwortlich.
Die nachstehende Tabelle enthält die Temperaturklassen und die sich daraus
HPK-L
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