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Systemtrennung Über Einen Wärmetauscher - Unical MODULEX 80 Installations- Und Betriebsanweisung

Modularer
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3. Systemtrennung über einen
Wärmetauscher:
Über einen Wärmetauscher werden Kessel-
kreis- und die nachgeschalteten Heizkreise
hydraulisch vollständig getrennt. Diese System-
trennung wird besonders in Verbindung mit
Fußbodenheizungen mit nicht diffusionsdich-
ten Kunststoffrohren empfohlen.
Die Dimensionierung von Kessel- und Anlagen-
kreis erfolgt individuell nach den jeweiligen
Heizanlagen-Verhältnissen.
Bei dem Kesselkreis ist darauf zu achten, daß
die Heizwasser-Mindestumlaufmengen auf-
recht erhalten werden.
Da es sich um eine vollständige hydraulische
Trennung handelt, müssen die Kessel- und
Heizanlagen-Kreisläufe mit jeweils separaten
Ausdehnungsgefäßen (MAG) ausgerüstet
werden.
Die Größe der MAG richtet sich nach den ent-
sprechenden Wasservolumen in den
Anlagenteilen, Abb. 30.
Allgemeine Anlagenschemas:
Aus den grundlegenden hydraulischen
Schemen ergeben sich eine Vielzahl an Instal-
lationskombinationen und Erweiterungen, die
nach baulichen Voraussetzungen angepasst
werden müssen.
Die wichtigsten Installationsgrundschemen
sind hierbei:
- Mehrkessel-Heizungsanlagen
- Mehrere unterschiedlich temperierte Heiz-
kreise, (Normal- und Niedertemperatur-
Wärmeverteilungsanlagen)
- Heizungsanlagen mit Brauchwasser-
Erwärmung
- Heizungsanlagen mit zusätzlichen anderen
Wärmeerzeugern, (Solaranlagen, Feststoff-
Heizkessel).
Mehrkessel-Heizungsanlagen:
Die MODULEX-Gas-Brennwertheizkessel
können als Mehrkesselanlagen untereinander
oder in Verbindung mit konventionellen Kesseln
betrieben werden.
Die Installation sollte über eine hydraulische
Weiche oder differenzdruckarmen Verteiler
erfolgen.
Als Kaskadenregelung wird das Kessel-Zube-
hör RS 30K / KAB verwendet, mit dem in der
Grundausführung bis zu 8 Kesseleinheiten
vom Typ MODULEX oder auch konventionelle
Heizkessel angesteuert werden können,
Abb. 31.
Mit den Mischermodulen MAD 30 können
insgesamt bis zu 15 Heizkreise geregelt
werden, siehe Kap. "Regelungen".
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Abb. 30
Abb. 31

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