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Funktionsprüfung Nach Der Montage; Inbetriebnahme; Überprüfung Vor Erster Inbetriebnahme; Überprüfung Durch Einen Kransachverständigen - Yale CPA 20-8 Betriebsanleitung

Cpa serie druckluftkettenzug
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Inhaltsverzeichnis

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5. FuNKtIONSPrÜFuNG NACH DEr MONtAGE
Vor der ersten Inbetriebnahme nach der Montage müssen zunächst
die Zahnräder des Fahrwerks (Haspelfahrwerk, Druckluftfahrwerk),
sowie die Lastkette in unbelastetem Zustand geschmiert werden (siehe
Tabelle Seite 9).
Abschließend müssen, bevor der Kettenzug in den regulären Betrieb
geht, noch weitere Prüfungen vor genommen werden:
• Sind alle Befestigungsschrauben an Hub- und Fahrwerk fest an-
gezogen und gesichert?
• Sind Endanschläge an der Kranbahn montiert?
• Ist der Kettentrieb ordnungsgemäß eingeschert?
• Das Kettenendstück muss unbedingt am losen Ketten ende
(Leerstrang) montiert sein (siehe Fig. 1 - Ketten endstück).
• Vor jeder Inbetriebnahme bei zwei- und mehrstrangigen Geräten ist
darauf zu achten, dass die Lastkette nicht verdreht oder verschlungen
ist. Bei zweistrangigen Geräten kann es zu einer Verdrehung kommen,
wenn z.B. die Unterflasche umgeschlagen wurde.
• Hub ohne Last durchfahren. Die Kette muss sich gleich mäßig be-
wegen. Kurze Überprüfung der Rutschkupplung durch Anfahren der
Unterflasche gegen das Gehäuse (max. 5 sek.).
• Funktion der Bremse unter Nennlast im Hebe- und Senkvorgang
prüfen. Der Bremsweg darf nicht mehr als 50 mm betragen.
• Bei Fahrwerken die gesamte Fahrstrecke ohne Last durchfahren.
Hierbei muss das seitliche Spiel zwischen Laufrolle und Trägerflansch
zwischen 2 und 4 mm je Seite betragen. In den Endlagen der Fahrbahn
die Position der Anschläge prüfen.

6. INBEtrIEBNAHME

Überprüfung vor erster Inbetriebnahme
Vor der ersten Inbetriebnahme sind alle Hebezeuge einer Prüfung durch
eine befähigte Person zu unterziehen und etwaige Mängel zu beheben.
Die Prüfung besteht im Wesentlichen aus einer Sicht- und Funktionsprü-
fung. Diese Prüfungen sollen sicherstellen, dass sich das Gerät in einem
sicheren Zustand befindet und gegebenenfalls Mängel und Schäden, die
z.B. durch unsachgemäßen Transport oder Lagerung verursacht worden
sind, festgestellt und behoben werden.
Als befähigte Personen können u.a. die Wartungsmonteure der Hersteller
oder Lieferer angesehen werden. Der Unternehmer kann aber auch
entsprechend ausgebildetes Fachpersonal des eigenen Betriebes mit der
Prüfung beauftragen. Die Prüfungen sind vom Betreiber zu veranlassen.
Überprüfung durch einen Kransachverständigen
Wird das Hebezeug als Kran mit einer Tragfähigkeit von mindestens
1000 kg verwendet, so muss vor der ersten Inbetriebnahme eine
Abnahme durch einen Kransachverständigen erfolgen. Diese muss im
Kranprüfbuch dokumentiert werden. Die Bestellung eines Kransachver-
ständigen ist vom Betreiber zu veranlassen.

7. BEtrIEB

Aufstellung, Wartung, Bedienung

Mit der Aufstellung, Wartung oder der selbstständigen Bedienung der
Hebezeuge dürfen nur Personen betraut werden, die mit den Geräten
vertraut sind.
Sie müssen vom Unternehmer zum Aufstellen, Warten oder Betätigen
der Geräte beauftragt sein. Zudem müssen dem Bediener die Regeln
der UVV bekannt sein.
Druckluftkettenzug CPA
Prüfung vor Arbeitsbeginn
Vor jedem Arbeitsbeginn muss das Gerät einschließlich der Tragmittel,
Ausrüstung und Tragkonstruktion auf augenfällige Mängel bzw. Fehler
überprüft werden. Weiterhin sind die Bremse und das korrekte Einhän-
gen des Gerätes und der Last zu überprüfen. Dazu ist mit dem Gerät
eine Last über eine nur kurze Distanz zu heben und wieder abzusenken
bzw. zu entlasten. Die Auswahl und Bemessung einer geeigneten Trag-
konstruktion obliegt dem Betreiber.
Überprüfung der Lastkette
Die Lastkette muss auf äußere Fehler, Verformungen, Anrisse, Korrosi-
onsnarben, Verschleiß und ausreichende Schmierung überprüft werden.
Überprüfung Kettenendstück
Das Kettenendstück muss unbedingt am losen Kettenende (Leerstrang)
montiert sein (siehe Fig. 1 - Ketten endstück).
Überprüfung Kettenverlauf
Vor jeder Inbetriebnahme bei zwei- und mehrstrangigen Geräten ist
darauf zu achten, dass die Lastkette nicht verdreht oder verschlungen
ist. Bei zweistrangigen Geräten kann es zu einer Verdrehung z.B. dann
kommen, wenn die Unterflasche umgeschlagen wurde (Fig. 13).
Fig. 13
Überprüfung trag- und Lasthaken
Überprüfung der Trag- bzw. Lasthaken auf Verformungen, Risse, Beschä-
digungen, Abnutzung und Korrosions narben.
Einhängen der Last
Last stets in der Hakenmitte einhängen. Hakenspitze nicht belasten
(Fig. 14). Dies gilt auch für den Traghaken.
Überprüfung der traverse (bei Fahrwerken)
Überprüfung der ordnungsgemäßen Montage der Traversen, sowie
Sichtprüfung auf äußere Fehler, Verformungen, Anrisse, Verschleiß und
Korrosionsnarben. Insbesondere ist hierbei auf die ordnungsgemäße
Montage der Spannhülsen an den Mittentraversen zu achten (siehe
Fig. 10).
Überprüfung der Einstellung der Fahrwerksbreite
Bei einem Kettenzug mit Fahrwerk (CPA-VTP/G/E) müssen auf beiden
Seiten zwischen Spurkranz der Lauf rollen und der Trägeraußenkante
die vorgeschriebenen Werte eingehalten werden (siehe Seite 5, Fig. 10).
Eine Vergrößerung der Einstellung, um z.B. einen engeren Kurvenradius
fahren zu können, ist nicht zulässig.

Verfahren des Hebezeuges

Rollfahrwerk:
Durch Schieben an dem angehängten Gerät (z.B. Hebezeug) oder der
angeschlagenen Last.
Achtung: Niemals an den Druckluftschläuchen ziehen. Angehängte
Lasten dürfen nur geschoben werden.
8
Fig. 14

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