W L 3 6 / W L 3 7
Entsorgung:
•
Die weitere Verwertung des Laders muss nach dem zum
Zeitpunkt der Verwertung gültigen Stand der Technik
erfolgen und ist unter Beachtung der Unfallverhütungs-
vorschriften durchzuführen!
•
Alle Teile müssen, je nach Material, an den dafür vor-
gesehenen Stellen entsorgt werden!
•
Achten Sie auf Materialtrennung bei der Verwertung!
•
Achten Sie auf umweltgerechte Entsorgung von Betriebs-
und Hilfsstoffen!
EndgültigE StilllEgung dES ladErS / auSSErbEtriEbnahmE
267