W L 3 6 / W L 3 7
•
Beachten Sie beim Befahren öffentlicher Straßen, Wege,
Plätze die geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften
und bringen Sie ggf. den Lader vorher in den verkehrs-
rechtlich zulässigen Zustand!
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Schalten Sie bei schlechter Sicht und Dunkelheit grund-
sätzlich Licht ein!
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Achten Sie beim Passieren von Unterführungen, To-
ren, Brücken, Tunnels, Freileitungen usw. immer auf
ausreichende Durchfahrtshöhe und -breite sowie einen
ausreichenden Sicherheitsabstand!
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Halten Sie stets ausreichend Abstand zu (Bau-) Gru-
ben, Böschungen sowie den Rändern von angehäuftem
Material!
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Unterlassen Sie jede Arbeitsweise, die die Standsicher-
heit des Laders beeinträchtigt! Dazu gehört auch die
Informationspflicht über die zugelassenen Traglasten
(=Nutzlast) bei den entsprechenden Ausrüstungen des
Laders! (Traglast / zul. Nutzlast sind in der Betriebsan-
leitung angegeben)
GrundleGende SicherheitShinweiSe
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Befahren Sie Hänge nicht in Querrichtung; Arbeitsaus-
rüstung und Ladegut sind stets in Bodennähe zu führen,
besonders bei Bergabfahrt.
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Passen Sie in Gefällstrecken die Fahrgeschwindigkeit
stets den Gegebenheiten an! Nie „im", sondern immer
„vor" dem Gefälle die Geschwindigkeit verringern!
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Die Last muss sich in Gefälle oder Steigungen bergseitig
befinden.
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Sichern Sie den Lader beim Verlassen grundsätzlich
gegen unbeabsichtigtes Wegrollen und unbefugtes Be-
nutzen! Motor abstellen, Handbremse anziehen, Arbeits-
ausrüstung ablassen, Schlüssel abziehen und, wenn
erforderlich Unterlegkeil vorlegen!
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