Zuerst informieren
Erstinbetriebnahme
Die erstmalige Inbetriebnahme und
Anpassung der Regelung an die örtli-
chen und baulichen Gegebenheiten
sowie die Einweisung in die Bedienung
müssen von Ihrem Heizungsfachbetrieb
vorgenommen werden.
Fachbegriffe
Zum besseren Verständnis der Funktio-
nen Ihrer Viessmann Regelung werden
einige Fachbegriffe näher erläutert.
Diese Fachbegriffe sind folgenderma-
ßen gekennzeichnet:
Ihre Anlage ist voreingestellt
Ihre Heizungsanlage ist werkseitig vor-
eingestellt und somit betriebsbereit.
Ihr Heizungsfachbetrieb kann bei der
Erstinbetriebnahme weitere Einstellun-
gen für Sie vornehmen.
Sie können die Einstellungen jederzeit
individuell nach Ihren Wünschen
ändern.
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Als Betreiber einer neuen Feuerungsan-
lage sind Sie verpflichtet, diese umge-
hend dem für Ihre Liegenschaft zustän-
digen Bezirksschornsteinfegermeister
zu melden. Der Bezirksschornsteinfe-
germeister erteilt Ihnen auch Auskünfte
über seine weiteren Tätigkeiten an Ihrer
Feuerungsanlage (z.B. regelmäßige
Messungen, Reinigung).
Weitere Informationen finden Sie
im Kapitel „Begriffserklärungen"
im Anhang.
Stromausfall
Bei Stromausfall bleiben alle Einstellun-
gen erhalten.