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Bestimmungsgemäße Verwendung; Zuerst Informieren; Ihre Anlage Ist Voreingestellt - Viessmann VITODENS Bedienungsanleitung Für Den Anlagenbetreiber

Heizungsanlage mit regelung vitotronic 100, typ hc1b für angehobenen betrieb
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Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät darf bestimmungsgemäß nur in geschlosse-
nen Heizungssystemen gemäß EN 12828 unter
Berücksichtigung der zugehörigen Montage-, Service-
und Bedienungsanleitungen installiert und betrieben
werden. Es ist ausschließlich für die Erwärmung von
Heizwasser in Trinkwasserqualität vorgesehen.
Die bestimmungsgemäße Verwendung setzt voraus,
dass eine ortsfeste Installation in Verbindung mit anla-
genspezifisch zugelassenen Komponenten vorgenom-
men wurde.
Die gewerbliche oder industrielle Verwendung zu
einem anderen Zweck als zur Gebäudeheizung oder
Trinkwassererwärmung gilt als nicht bestimmungsge-
mäß.
Erstinbetriebnahme
Die Erstinbetriebnahme und Anpassung der Regelung
an die örtlichen und baulichen Gegebenheiten sowie
die Einweisung in die Bedienung müssen von Ihrem
Heizungsfachbetrieb vorgenommen werden.

Ihre Anlage ist voreingestellt

Die Regelung ist werkseitig auf „
Raumbeheizung und Warmwasserbereitung.
Ihre Heizungsanlage ist somit betriebsbereit:
Raumbeheizung
Die Räume werden beheizt entsprechend den Ein-
stellungen an Ihrer Regelung und Ihrem Raumtem-
peratur-Regelgerät.
Ihr Heizungsfachbetrieb kann bei der Erstinbetrieb-
nahme weitere Einstellungen für Sie vornehmen.
Sie können alle Einstellungen jederzeit individuell
nach Ihren Wünschen ändern (siehe Kapitel „Raum-
beheizung").
Fachbegriffe
Zum besseren Verständnis der Funktionen Ihrer Rege-
lung finden Sie im Anhang das Kapitel „Begriffserklä-
rungen" (siehe Seite 25).
Darüber hinausgehende Verwendung ist vom Herstel-
ler fallweise freizugeben.
Fehlgebrauch des Geräts bzw. unsachgemäße Bedie-
nung (z.B. durch Öffnen des Geräts durch den Anla-
genbetreiber) ist untersagt und führt zum Haftungsaus-
schluss. Fehlgebrauch liegt auch vor, wenn Kompo-
nenten des Heizungssystems in ihrer bestimmungsge-
mäßen Funktion verändert werden (z.B. durch Ver-
schließen der Abgas- und Zuluftwege).
Als Betreiber einer neuen Feuerungsanlage sind Sie
verpflichtet, diese umgehend dem für Ihre Liegen-
schaft zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister zu
melden. Der Bezirksschornsteinfegermeister erteilt
Ihnen auch Auskünfte über seine weiteren Tätigkeiten
an Ihrer Feuerungsanlage (z. B. regelmäßige Messun-
gen, Reinigung).
" eingestellt für
Warmwasserbereitung
Das Trinkwasser wird auf 50 °C erwärmt.
Ihr Heizungsfachbetrieb kann bei der Erstinbetrieb-
nahme weitere Einstellungen für Sie vornehmen.
Sie können alle Einstellungen jederzeit individuell
nach Ihren Wünschen ändern (siehe Kapitel „Warm-
wasserbereitung").
Frostschutz
Der Frostschutz Ihres Heizkessels und Warmwasser-
Speichers ist gewährleistet.
Stromausfall
Bei Stromausfall bleiben alle Daten erhalten.

Zuerst informieren

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