Zuerst informieren
Erstinbetriebnahme
Die erstmalige Inbetriebnahme und
Anpassung der Regelung an die örtli-
chen und baulichen Gegebenheiten
müssen von Ihrem Heizungsfachbe-
trieb vorgenommen werden.
Ihre Heizungsanlage ist voreingestellt
Die Regelung ist bereits ab Werk auf
Heizen und Warmwasser eingestellt,
d. h. es erfolgen Raumbeheizung und
Warmwasserbereitung (falls Warm-
wasserspeicher vorhanden).
Ihre Heizungsanlage ist somit
betriebsbereit.
Mehrkesselanlage
Wenn der Heizkessel in einer Mehr-
kesselanlage in Verbindung mit einer
Vitotronic 333 eingesetzt ist, benöti-
gen Sie nur die Bedienungsanleitung
der Vitotronic 333. Diese enthält auch
alle Bedienschritte für die Regelung
des Heizkessels.
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Als Betreiber einer neuen Feuerungs-
anlage sind Sie verpflichtet, diese
umgehend dem für Ihre Liegenschaft
zuständigen Bezirksschornsteinfeger-
meister zu melden. Der Bezirks-
schornsteinfegermeister erteilt Ihnen
auch Auskünfte über seine weiteren
Tätigkeiten an Ihrer Feuerungsanlage
(z.B. regelmäßige Messungen, Reini-
gung).
Die werkseitige Grundeinstellung kön-
nen Sie individuell nach Ihren Wün-
schen ändern.
Bei Stromausfall bleiben alle Daten
erhalten.