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Prüfung Des Gerätes; Wichtiger Hinweis Zur Produkthaftung; Ce Konformitätserklärung; Garantieerklärung - WAGNER FineCoat Spray Pack 9950 PP Betriebsanleitung

Farbspritzsystem
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Prüfung des Gerätes nach den Richtlinien für Flüs-
sigkeitsstrahler (Spritzgeräte) der Berufsgenossen-
schaften.
Das Gerät ist bei Bedarf, jedoch mindestens alle
12 Monate, durch Sachkundige daraufhin zu prüfen, ob
ein sicherer Betrieb weiterhin gewährleistet ist.
Bei stillgelegtem Gerät kann die Prüfung bis zur näch-
sten Inbetriebnahme hinausgeschoben werden.
Der Betreiber ist verpflichtet, das Gerät zur Prüfung an-
zumelden.
Wenden Sie sich bitte an die Kundendienststellen der
Firma WAGNER.
(Diese Vorschrift gilt nur für Deutschland).
Wichtiger Hinweis zur
Produkthaftung
Aufgrund einer ab 01.01.1990 gültigen EU-Verordnung
haftet der Hersteller nur dann für sein Produkt, wenn
alle Teile vom Hersteller stammen oder von diesem
freigegeben wurden, bzw. die Geräte sachgemäß
montiert und betrieben werden.
Bei Verwendung von fremdem Zubehör und Ersatztei-
len kann die Haftung ganz oder teilweise entfallen; in
extremen Fällen kann von den zuständigen Behörden
(Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsichtsamt) der
Gebrauch des gesamten Gerätes untersagt werden.
Mit Original WAGNER Zubehör und Ersatzteilen haben
Sie die Gewähr, dass alle Sicherheitsvorschriften erfüllt
sind.
Konformitätserklärung
im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie 89/392/
EWG, Anhang II A
Hiermit erklären wir, dass die Bauart von
WAGNER FineCoat-9950 PP, 230 V, 50 Hz
folgenden einschlägigen Bestimmungen entspricht:
EU-Maschinenrichtlinie (89/392 EWG) in der Fassung
91/368 EWG und 93/44 EWG.
Angewendete harmonisierte Normen, insbesondere:
EN-292-1/-2, EN-55014-1,
EN-60335
Angewendete nationale technische Spezifikationen,
insbesondere:
DIN 24 558, BGV D15, BGV D25
21. 2. 2000
Datum:
Geschäftsführer
Unterschrift
D
Entwicklungsleiter
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Garantieerklärung
Für dieses Gerät leisten wir Werksgarantie in folgen-
dem Umfang:
Alle diejenigen Teile werden unentgeltlich nach unserer
Wahl ausgebessert oder neu geliefert, die sich inner-
halb von 24 Monaten bei Einschicht-, 12 Monaten bei
Zweischicht- oder 6 Monaten bei Dreischichtbetrieb
seit Übergabe an den Käufer infolge eines vor dieser
Übergabe liegenden Umstandes – insbesondere we-
gen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder
mangelhafter Ausführung – als unbrauchbar oder in ih-
rer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt erweisen.
Die Garantie wird in der Form geleistet, daß nach unse-
rer Entscheidung das Gerät oder Einzelteile hiervon
ausgetauscht oder repariert werden. Die hierfür erfor-
derlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits-, und Materialkosten werden von uns
getragen, es sei denn, daß sich die Aufwendungen er-
höhen, weil das Gerät nachträglich an einen anderen
Ort als den Sitz des Bestellers verbracht worden ist.
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden, die durch
folgende Gründe verursacht oder mitverursacht wor-
den sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehler-
hafte Montage, bzw. Inbetriebsetzung durch den Käu-
fer oder durch Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte
Behandlung oder Wartung, ungeeignete Beschich-
tungsstoffe,
Austauschwerkstoffe
elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern die
Schäden nicht auf ein Verschulden von uns zurückzu-
führen sind. Schmirgelnde Beschichtungsstoffe wie
z.B. Mennige, Dispersionen, Glasuren, flüssige Schmir-
gel, Zinkstaubfarben usw. verringern die Lebensdauer
von Ventilen, Packungen, Spritzpistolen, Düsen, Zylin-
der, Kolben usw.. Hierauf zurückzuführende Verschlei-
ßerscheinungen sind durch diese Garantie nicht ge-
deckt.
Komponenten die nicht von Wagner hergestellt wur-
den, unterliegen der ursprünglichen Herstellergarantie.
Der Austausch eines Teiles verlängert nicht die Garan-
tiezeit des Gerätes.
Das Gerät ist unverzüglich nach Empfang zu untersu-
chen.
Offensichtliche Mängel sind bei Vermeidung des Verlu-
stes der Garantie innerhalb von 14 Tagen nach Emp-
fang des Gerätes der Lieferfirma oder uns schriftlich
mitzuteilen.
Wir behalten uns vor, die Garantie durch ein Vertrags-
unternehmen erfüllen zu lassen.
Die Leistung dieser Garantie ist abhängig vom Nach-
weis durch Rechnung oder Lieferschein. Ergibt die Prü-
fung, daß kein Garantiefall vorliegt, so geht die Repara-
tur zu Lasten des Käufers.
Klargestellt wird, daß diese Garantieerklärung keine
Einschränkung der gesetzlichen, bzw. der durch unse-
re allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraglich ver-
einbarten Ansprüche darstellt.
Änderungen vorbehalten · Printed in Germany
und
chemische,
J. Wagner GmbH

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