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Kärcher IV 100/55 H B1 Betriebsanleitung Seite 5

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  • DEUTSCH, seite 1
Der Sauggutbehälter ist erforderlichen-
falls zu entleeren, jedoch auch nach je-
dem Gebrauch.
Die Verwendung eines Sicherheitsfilter-
sacks ist gesetzlich vorgeschrieben.
Gerät nicht ohne das vollständige Filtra-
tionssystem betreiben.
Die Verwendung eines Verlängerungs-
kabels ist nicht erlaubt.
In sachgemäßem/unsachgemäßem
Betrieb können Teile (z.B. Ausblasöff-
nung) des Industriestaubsaugers bis zu
116°C annehmen.
Vor der Inbetriebnahme und in regel-
mäßigen Abständen ist das Masseband
auf ordnungsgemäßen Zustand, Befes-
tigung und Funktion zu überprüfen.
Nur mit allen Filterelementen saugen, da
sonst der Saugmotor beschädigt wird
und eine Gesundheitsgefährdung durch
erhöhten Feinstaubausstoß auftritt!
Geräte der Bauart 22 sind für die Auf-
nahme von brennbarem Staub in Zone
22 geeignet. Sie sind nicht zum An-
schluss an stauberzeugende Maschi-
nen geeignet.
Geräte der Bauart 22 sind nicht geeig-
net für die Aufnahme von Stäuben oder
Flüssigkeiten mit hoher Explosionsge-
fahr sowie für Gemische von brennba-
ren Stäuben mit Flüssigkeiten.
Die anwendbaren Sicherheitsbestim-
mungen für die zu behandelnden Mate-
rialien müssen beachtet werden.
Staubexplosionsgeschützte Indust-
riestaubsauger sind sicherheitstech-
nisch nicht geeignet zum Auf- bzw.
Absaugen von explosionsgefährlichen
oder diesen gleichgestellten Stoffen im
Sinne von §1 SprengG, von Flüssigkei-
ten sowie von Gemischen brennbarer
Stäube mit Flüssigkeiten.
 Im Notfall (z.B. beim Einsaugen brenn-
barer Materialien, bei Kurzschluss oder
anderen elektrischen Fehlern) Gerät
ausschalten und Netzstecker ziehen.
– 3
DE
Im Notfall
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