Nebenluftvorrichtung Vitoair prüfen (falls vorhanden)
Riegel an der Regelscheibe lösen.
Brenner einregulieren
Serviceanleitung des Brenners oder separate
Unterlagen des Brennerherstellers.
Den größten Öl- oder Gasdurchsatz des Brenners auf
die Nenn-Wärmeleistung des Heizkessels einstellen.
Nenn-Wärmeleistung Heizgasseitiger Widerstand
kW
80
105
135
180
Betrieb in Teillast
Die Mindest-Wärmeleistung für die Grundlaststufe den
Verhältnissen der Abgasanlage entsprechend einstel-
len. Dabei beachten, dass die Abgasanlage für die
sich einstellenden niedrigen Abgastemperaturen
geeignet sein muss.
Wir empfehlen bei häufigem Takten im Bereitschafts-
betrieb und bei Teillasten unter 40 %:
■
Abgaskasten wärmedämmen.
■
Motorgetriebene Abgasklappe einbauen.
■
Mindestlaufzeit des Heizkessels auf 10 Minuten ein-
stellen.
Betrieb mit Brennerbelastung
Die Mindestkesselwassertemperatur beträgt bei Ölbe-
trieb 50 °C und bei Gasbetrieb 60 °C.
Zum Schutz des Heizkessels betragen die Mindest-
Wärmeleistungen in der Grundlaststufe 60 % der
Nenn-Wärmeleistung.
Nenn-Wärmeleis-
Einzustellende Mindest-Wär-
tung
meleistung (1. Brennerstufe)
kW
80
105
135
180
245
315
400
500
Bei Betrieb des Brenners muss die Regelscheibe frei
pendeln.
Nenn-Wärmeleistung Heizgasseitiger Widerstand
Pa
mbar
Zum Schutz vor Taupunktkorrosion muss die 2. Bren-
50
0,5
nerstufe (volle Wärmeleistung) auf die Nenn-Wärme-
70
0,7
leistung des Heizkessels eingestellt sein. Er muss
90
0,9
auch während der Sommermonate eingeschaltet blei-
170
1,7
ben (ständige Bereitschaft der 2. Brennerstufe).
Dies erhöht die Lebensdauer und mindert die Betriebs-
kosten.
60 %
≥
In der Grundlaststufe ist eine Mindest-Abgastempera-
tur erforderlich, deren Wert von der Bauart der Abgas-
anlage abhängt.
kW
54
72
90
120
162
210
264
336
Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung
kW
245
315
400
500
Pa
mbar
150
1,5
260
2,6
240
2,4
340
3,4
13