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Zusätzliche Hinweise; Auswahltabelle Für Sicherheitstechnisches Zubehör - Viessmann VITOGAS 200-F Typ GS2 Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
Zusätzliche Hinweise
Wassermangelsicherung (Wasserstandbegrenzer)
Nach EN 12828 sind Heizkessel mit einer Wassermangelsicherung
(Wasserstandbegrenzer) auszurüsten. Auf die Wassermangelsiche-
rung kann bei Vitogas-Heizkesseln bis 300 kW verzichtet werden.
Viessmann Vitogas sind mit typengeprüften Temperaturreglern und
Sicherheitstemperaturbegrenzern ausgerüstet.
Durch Prüfungen ist nachgewiesen, dass bei eventuell auftretendem
Wassermangel infolge Leckage an der Heizungsanlage und gleich-
zeitigem Brennerbetrieb eine Abschaltung des Brenners ohne zusätz-
liche Maßnahmen erfolgt, bevor eine unzulässig hohe Erwärmung des
Heizkessels und der Abgasanlage eintritt.
Maximaldruckbegrenzung
Erforderlich für jeden Heizkessel einer Anlage, falls Nenn-Wärmeleis-
tung des Heizkessels > 300 kW.
Minimaldruckbegrenzung
Erforderlich nach EN 12828, falls Vorlauftemperaturen über 100 °C zu
erwarten sind. Bei Mehrkesselanlagen ist eine Minimaldruckbegren-
zung pro Anlage erforderlich.
Sicherheitsventil
Die Heizkessel sind nach EN 12828 für Warmwasser-Heizungsanla-
gen mit einer Absicherungstemperatur von max. 110 °C sowie ent-
sprechend ihrer Bauartzulassung mit einem bauartgeprüften Sicher-
heitsventil auszurüsten.
Auswahltabelle für sicherheitstechnisches Zubehör
Die Tabelle zeigt, welches sicherheitstechnische Zubehör für die
jeweilige Anlage nach EN 12828 benötigt wird.
Nenn-Wärmeleistung des Heizkessels
Absicherungstemperatur
Temperaturregler
Lieferumfang der Kesselkreisregelung
Kesselthermometer
Lieferumfang der Kesselkreisregelung
Druckanzeigeeinrichtung
Manometer (als separates Zubehör)
oder
als Bestandteil der Maximaldruckbegrenzungseinrichtung oder des Kleinverteilers (nur bis 170 kW)
Sicherheitsventil
Ein Sicherheitsventil 3 bar 0,3 MPa) ist Bestandteil des Kleinverteilers (nur bis 170 kW)
Wasserstandbegrenzer
als Wassermangelsicherung
Maximaldruckbegrenzungseinrichtung
mit Manometer, gesichertem Absperrventil, Entleerung und zusätzlichem Anschluss für weiteren Sicherheits-
druckbegrenzer
Minimaldruckbegrenzungseinrichtung
mit gesichertem Absperrventil und Entleerung (bei Mehrkesselanlagen nur einmal pro Anlage erforderlich, nur
bei Vorlauftemperaturen über 100 °C)
Entspannungstopf
oder
Falls zusätzlich ein Sicherheitstemperaturbegrenzer und ein Sicherheitsdruckbegrenzer (Maximaldruckbe-
grenzer) eingebaut werden, ist nach EN 12828 der Entspannungstopf nicht erforderlich.
Sicherheitstemperaturbegrenzer
(zusätzlich)
Sicherheitsdruckbegrenzer (Maximaldruckbegrenzer)
(zusätzlich)
VITOGAS
Dies muss entsprechend der TRD 721 gekennzeichnet sein:
■ „H" bis 3,0 bar (0,3 MPa) zulässigem Betriebsdruck und max.
2700 kW Wärmeleistung
■ „D/G/H" für alle anderen Betriebsbedingungen
Die Verbindungsleitung zwischen Heizkessel und Sicherheitsventil
darf nicht absperrbar sein. In ihr dürfen keine Pumpen, Armaturen oder
Verengungen vorhanden sein.
Entspannungstopf
Bei Heizkesseln über 300 kW ist in unmittelbarer Nähe des Sicher-
heitsventils ein Entspannungstopf mit Ausblase- und Abflussleitung zu
installieren. Die Ausblaseleitung muss ins Freie führen. Austretender
Dampf darf niemanden gefährden.
Die Ausblaseleitung vom Sicherheitsventil muss so ausgeführt sein,
dass keine Drucksteigerungen möglich sind. Die Mündung der Was-
serabflussleitung muss so angeordnet sein, dass aus dem Sicher-
heitsventil austretendes Wasser gefahrlos und beobachtbar abgeleitet
wird.
Nur falls ein zweiter Sicherheitstemperaturbegrenzer und ein zweiter
Maximaldruckbegrenzer eingebaut werden, kann auf den Entspan-
nungstopf und die Ausblaseleitung verzichtet werden.
X
erforderlich
nicht erforderlich
≤ 300 kW
> 300 kW
110 °C
110 °C
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
bauseits
X
X
VIESMANN
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