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Grundlegende Sicherheitshinweise - primes PocketMonitor Originalbetriebsanleitung

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PocketMonitor PMT
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Grundlegende Sicherheitshinweise

Bestimmungsgemäße Verwendung
Der PocketMonitor (PMT) ist ein Laser-Leistungsmessgerät und ausschließlich dazu
gebaut, Messungen im Strahlengang von Hochleistungslasern durchzuführen. Jeder
darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für eine sachgemäße Anwendung des PMT müssen unbedingt die Angaben in dieser
Betriebsanleitung beachtet werden.
Das Benutzen des Gerätes für nicht vom Hersteller spezifizierten Gebrauch ist strikt
untersagt. Das Gerät kann bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung beschädigt oder
zerstört werden. Dadurch besteht eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung bis hin zu
tödlichen Verletzungen. Das Gerät darf nur in der Art und Weise eingesetzt werden, aus
der keine potentielle Gefahr für Menschen entsteht.
Der PMT selbst emittiert keine Laserstrahlung. Jedoch wird während der Messung
der Laserstrahl auf das Gerät geleitet. Dabei entsteht Streustrahlung (Laserklasse 4).
Deshalb sind die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu beachten und erforderliche
Schutzmaßnahmen zu treffen.
Geltende Sicherheitsbestimmungen beachten
Die Inbetriebnahme ist solange untersagt, bis sichergestellt wurde, dass die gesamte
Maschine, in die der PocketMonitor eingebaut ist, den Bestimmungen der EG-Richtlinie
2006/42/EG und des Laser-Strahlenschutzes u. a. DIN EN ISO 12254, DIN EN 60825 und
TROS Laserstrahlung (Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher
optischer Strahlung) und ihren Durchführungsanweisungen entspricht.
Erforderliche Schutzmaßnahmen treffen
Wenn sich Personen in der Gefahrenzone sichtbarer oder unsichtbarer Laserstrahlung
aufhalten, z. B. an nur teilweise abgedeckten Lasersystemen, offenen Strahlführungs-
systemen und Laserbearbeitungsbereichen, sind folgende Schutzmaßnahmen zu treffen:
Tragen Sie Laserschutzbrillen, die an die verwendete Laserwellenlänge und
Betriebsart der Laserstrahlquelle angepasst sind.
Je nach Laserquelle kann das Tragen von geeigneter Schutzkleidung oder
Schutzhandschuhen notwendig sein.
Revision 03/2017 DE
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