Sicherheitshinweise
Nachfolgend eine Interpretation der wichtigsten Inhalte des entsprechenden
Abschnittes der oben zitierten Norm.
Verwendung von Produkten der Laserklasse 3R auf Baustellen und im Freien
(Vermessung, Ausrichtung, Nivellierung):
a) Das Aufbauen, Justieren und Betreiben der Laser-Einrichtung sollte nur
durch einen qualifizierten und geschulten Benutzer erfolgen.
b) Bereiche, in denen diese Laser verwendet werden, sollten mit einem
geeigneten Laser-Warnzeichen gekennzeichnet sein.
c) Es sollten Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass
Personen nicht direkt in den Strahl blicken. Auch nicht mit optischen
Instrumenten.
d) Der Laserstrahl sollte am Ende seines zweckbestimmten Weges abge-
schlossen werden. Er sollte auf alle Fälle abgeschlossen werden, wenn der
gefährliche Strahlengang sich über den Bereich erstreckt (Sicherheitsab-
stand *)), in dem der Aufenthalt und die Tätigkeit von Personen zum
Zwecke des Schutzes vor Laserstrahlungsgefährdung überwacht und
kontrolliert wird.
e) Der Laserstrahlengang sollte weit über oder unter Augenhöhe verlaufen,
wo dies praktisch möglich ist.
f)
Unbenutzte Laserprodukte sollten an Orten gelagert werden, zu denen
Unbefugte keinen Zutritt haben.
g) Es sollten Vorsichtsmassnahmen getroffen werden, damit sichergestellt
ist, dass der Laserstrahl nicht auf Flächen fällt, die wie ein Spiegel reflek-
tieren oder unbeabsichtigte Reflexionen hervorrufen, z.B. Spiegel, Metall-
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