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D Fahrzeugbetankung; Sicherheitsbestimmungen Im Umgang Mit Kraftstoff - Jungheinrich DFG 316 Betriebsanleitung

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D Fahrzeugbetankung

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Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Kraftstoff

Vor dem Auftanken bzw. dem Wechseln der Treibgasflasche muss das Fahrzeug
gesichert abgestellt werden (siehe Kapitel E).
Brandschutzmaßnahmen: Beim Umgang mit Kraftstoffen und Treibgas sind in der
Nähe des Auftankbereiches Rauchen, offenes Licht und andere Entzündungsquellen
zu untersagen. Schilder, die den Gefahrenbereich kennzeichnen, sind gut sichtbar
anzuordnen. Das Aufbewahren von leicht entflammbaren Materialien in diesem
Bereich ist nicht zulässig. Funktionsfähige Feuerlöschgeräte müssen jederzeit
griffbereit im Auftankbereich zur Verfügung stehen.
F
Zur Bekämpfung von Flüssiggasbränden nur Kohlensäure–Trockenlöscher oder
Kohlensäure–Gaslöscher verwenden.
Lagerung und Transport: Die Einrichtungen zum Lagern und Befördern von
Dieselkraftstoff und Flüssiggas müssen den gesetzlichen Forderungen entsprechen.
Steht keine Zapfstelle zur Verfügung, muss der Kraftstoff in sauberen und
zugelassenen Gefäßen gelagert und transportiert werden. Der Inhalt ist am Behälter
deutlich zu kennzeichnen. Undichte Treibgasflaschen sind unverzüglich ins Freie zu
bringen, an gut belüfteten Stellen abzustellen und dem Lieferanten zu melden.
Ausgelaufener Dieselkraftstoff ist durch geeignete Mittel zu binden und gemäß den
geltenden Umweltschutzbestimmungen zu entsorgen.
Personal für Betankung und Treibgasflaschenwechsel: Personen, die mit
Flüssiggas umgehen, sind verpflichtet, sich die für die gefahrlose Durchführung des
Betriebes erforderlichen Kenntnisse über die Eigenarten der Flüssiggase
anzueignen.
Auftanken von Treibgastanks: Treibgastanks bleiben mit dem Fahrzeug
verbunden und werden an Treibgastankstellen nachgefüllt. Beim Tanken sind die
Vorschriften der Hersteller von Tankanlage und Treibgastank sowie die gesetzlichen
und örtlichen Bestimmungen zu beachten.
Schlauch/-Rohrbruchsicherung
M
Achtung: Für den Betrieb mit Flüssiggas muss eine Schlauch/-Rohrbruchsicherung
vorhanden sein, die ein abruptes Ausströmen des Gases bei Versagen einer Zulei-
tung verhindert.
-
es dürfen nur Gasflaschen mit einer integrierten Schlauch/-Rohrbruchsiche-
rung verwendet werden
-
der Flaschenanschluss am Fahrzeug muss mit einer Schlauch/-Rohrbruchsi-
cherung ausgestattet sein (dieser ist ab Werk vorhanden)
Der Betreiber hat die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen
und Unfallverhütungsvorschriften für die Verwendung von Flüssiggas zu beachten.
F
Flüssiggas erzeugt auf der bloßen Haut Frostwunden.
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