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Erstinbetriebnahme; Abschleppen Des Fahrzeugs - Jungheinrich DFG 316 Betriebsanleitung

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Erstinbetriebnahme

F
Die Erstinbetriebnahme und die Einweisung des Fahrers darf nur von Personal
durchgeführt werden, das entsprechend geschult wurde. Werden mehrere Fahrzeu-
ge angeliefert, so muss darauf geachtet werden, dass nur Lastaufnahmemittel, Hub-
gerüste und Grundfahrzeug mit jeweils gleicher Seriennummer zusammengebaut
werden.
Um das Fahrzeug nach der Anlieferung oder nach einem Transport betriebsbereit zu
machen, sind folgende Tätigkeiten durchzuführen:
– Ausrüstung auf Vollständigkeit und Zustand prüfen.
– Ölstand Motor prüfen.
– Ölstand am Lastschaltgetriebe prüfen.
– Bremsflüssigkeitsstand prüfen.
– Batterieanschlüsse und Säurestand prüfen.
– Fahrzeug, wie vorgeschrieben, in Betrieb nehmen (siehe Kapitel E).
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Abschleppen des Fahrzeugs

Da das Getriebe vom Staplermotor angetrieben wird, ist das Getriebe nicht ge-
schmiert und wird sich überhitzen, wenn ein Gabelstapler mit abgestelltem Motor ab-
geschleppt werden muss. Um dies zu verhindern, kann der Gabelstapler nur maxi-
mal 5 km und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 4 km pro Stunde abgeschleppt
werden.
Zugpunkt
Beim Bewegen eines Gabelstaplers
muss eine starre Zugstange benutzt
werden.
Der Abschlepppunkt des Gabelstaplers
ist mit (57) gekennzeichnet.
– Abschleppstange an die Anhängekupplung vom Bergungsfahrzeug und am zu ber-
genden Fahrzeug befestigen.
– Feststellbremse lösen.
F
Es muss sich eine Person zum Lenken auf dem Fahrersitz des abzuschleppenden
Fahrzeugs befinden. Fahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit abschleppen!
Z
Da das Lenkhilfeaggregat nicht eingeschaltet ist, kann das Fahrzeug nur mit erhöh-
tem Kraftaufwand gelenkt werden.
56
57
C 3

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