3.9
Störungsanzeigen im Betrieb
Beim Aufleuchten der Warnleuchten:
– Motoröldruck (2),
– Ladestrom (3),
– Kühlmitteltemperatur (10),
– Getriebeöltemperatur (4),
muss der Motor sofort abgestellt wer-
den.
M
Motor darf erst wieder gestartet werden,
wenn die Störung beseitigt ist.
Z
Störungssuche und Abhilfemaßnahmen
siehe Abschnitt 5.
Beim Betrieb die Kraftstoffanzeige
(15, nur DFG) prüfen.
o
Temperaturüberwachungssystem
Ein Überschreiten der zulässigen Kühlwassertemperatur wird durch Aufleuchten der
Warnlampe (10) sowie durch ein akustisches Warnsignal angezeigt. In diesem Falle ist
das Fahrzeug nur noch 30s fahrfähig, danach wird automatisch der Fahrantrieb auf
neutral geschaltet.
E 18
3
2
4
15
10
3
2
4
10