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Jungheinrich DFG 316 Betriebsanleitung Seite 83

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Arbeiten an der elektrischen Anlage: Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen
nur von elektrotechnisch geschulten Fachkräften durchgeführt werden. Sie haben vor
Arbeitsbeginn alle Maßnahmen zu ergreifen, die zum Ausschluss eines elektrischen
Unfalls notwendig sind.
Schweißarbeiten: Zur Vermeidung von Schäden an elektrischen oder elektroni-
schen Komponenten sind diese vor der Durchführung von Schweißarbeiten aus dem
Flurförderzeug auszubauen.
Einstellwerte: Bei Reparaturen sowie beim Wechseln von hydraulischen / elektri-
schen / elektronischen Komponenten müssen die fahrzeugabhängigen Einstellwerte
beachtet werden.
Bereifung: Die Qualität der Bereifung beeinflusst die Standsicherheit und das Fahr-
verhalten des Flurförderzeuges. Bei Ersatz der werkseitig montierten Reifen sind
ausschließlich Original-Ersatzteile des Herstellers zu verwenden, da andernfalls die
Typenblatt-Daten nicht eingehalten werden können. Beim Wechseln von Rädern
oder Reifen ist darauf zu achten, dass keine Schrägstellung des Flurförderzeuges
entsteht (Radwechsel z.B. immer links und rechts gleichzeitig).
Hubketten: Die Hubketten werden bei fehlender Schmierung schnell verschleissen.
Die in der Wartungs-Checkliste angegebenen Intervalle gelten für normalen Einsatz.
Bei erhöhten Anforderungen (Staub, Temperatur) muss eine häufigere Nachschmie-
rung erfolgen. Das vorgeschriebene Kettenspray muss vorschriftsgemäß verwendet
werden. Mit der äußerlichen Anbringung von Fett wird keine ausreichende Schmie-
rung erzielt.
Hydraulik-Schlauchleitungen: Nach einer Verwendungsdauer von sechs Jahren
müssen die Schlauchleitungen ersetzt werden. Beim Austausch von Hydraulikkom-
ponenten sollten die Schlauchleitungen in diesem Hydrauliksystem gewechselt wer-
den.
Entsorgung der Starterbatterie: Die Entsorgung von Batterien ist nur unter Beach-
tung und Einhaltung der nationalen Umweltschutzbestimmungen oder Entsorgungs-
gesetze zulässig. Verbrauchte Batterien dürfen nicht im allgemeinen Müll entsorgt
werden. Es sind unbedingt die Herstellerangaben zur Entsorgung zu befolgen. Die
Endverbraucher, und zwar sowohl private als auch gewerbliche, sind gesetzlich ver-
pflichtet, gebrauchte Kfz-Starterbatterien über den Handel - d.h. überall dort, wo Bat-
terien verkauft werden - oder über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger an
den Batteriehersteller zurückzugeben. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den
Jungheinrich-Service.
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