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Can-Am OUTLANDER 500 EFI 2010 Bedienungsanleitung Seite 186

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BEDINGUNGEN FÜR DIE ÜBERNAHME DER GARANTIE
Die Garantie gilt nur dann, wenn jede der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
– Die Can-Am-ATVs des Modelljahrs 2010 müssen vom ersten Eigentümer neu
und ungebraucht bei einem BRP Vertragshändler gekauft werden, der die
Berechtigung für den Vertrieb von Can-Am-ATVs in dem Land hat, in dem der
Verkauf erfolgte (im Folgenden "Can-Am Vertragshändler");
– Die von BRP vorgeschriebenen Inspektionen vor der Lieferung muss abge-
schlossen und dokumentiert sein;
– Das Produkt muss ordnungsgemäß durch einen autorisierten Can-Am Vertrags-
händler registriert worden sein;
– Der Can-Am-ATV des Modelljahrs 2010 muss in dem Land oder in der Union von
Ländern gekauft worden sein, in dem der Käufer wohnt; und
– Die routinemäßigen Wartungsarbeiten müssen zur dauerhaften Übernahme
der Garantie, wie in der Bedienungsanleitung beschrieben, in den richtigen
Zeitabständen ausgeführt werden. BRP behält sich das Recht vor, die Garantie
nur dann zu übernehmen, wenn eine Prüfung ergeben hat, dass die Wartungs-
arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
Sind die oben erwähnten Bedingungen nicht erfüllt, wird BRP die beschränkte
Garantie ablehnen - für private wie auch kommerzielle Nutzer. Solche Einschrän-
kungen sind erforderlich, damit BRP sowohl die Sicherheit seiner Produkte als
auch die Sicherheit seiner Kunden und der Öffentlichkeit schützen kann.
VORAUSSETZUNGEN ZUM ERHALT DER
GARANTIEÜBERNAHME
Der Kunde muss die Benutzung des ATVs bei Auftreten einer Unregelmäßigkeit
einstellen. Der Kunde muss innerhalb von zwei (2) Tagen nach Auftreten eines
Material- oder Herstellungsfehlers einem autorisierten Can-Am Händler davon
Mitteilung machen und ihm Zugang zu dem Fahrzeug verschaffen und damit
Gelegenheit zu einer Reparatur geben. Der Kunde muss seinem zugelassenen
Can-Am Lieferant/Händler einen Beweis über den Kauf des Fahrzeugs vorlegen
und vor der Reparatur das Reparaturformular unterschreiben, damit diese unter
die Garantie fällt. Alle infolge dieser beschränkten Garantie ausgetauschten Teile
gehen in das Eigentum von BRP über.
VERPFLICHTUNGEN VON BRP IN BEZUG AUF
GARANTIELEISTUNGEN
Unter dieser Garantie verpflichtet sich BRP einzig und allein, nach eigenem Er-
messen und ohne Material- oder Arbeitszeit zu berechnen, Teile zu reparieren, die
während normaler Verwendung, Wartung oder Service beschädigt wurden bzw.
diese Teile gegen neue Can-Am-ATV-Originalteile durch einen beliebigen Can-Am
Vertragslieferanten/-händler auszutauschen, und zwar für den hier beschriebenen
Garantiezeitraum und unter den hier beschriebenen Bedingungen. BRPs Verant-
wortung beschränkt sich auf die Durchführung der notwendigen Reparaturen
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Diese Anleitung auch für:

Outlander 800r efi 2010Outlander 650 efi 2010Outlander max 500 efi 2010Outlander max 650 efi 2010Outlander max 800r efi 2010

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