oder das notwendige Austauschen von Teilen. Eine Forderung wegen Verletzung
der Gewährleistungspflicht kann nicht dazu führen, dass der Verkauf des ATVs an
den Eigentümer aufgehoben oder angefochten werden kann.
Falls ein Service außerhalb des Landes, in dem der ursprüngliche Verkauf stattge-
funden hat, erforderlich ist, trägt der Eigner die Verantwortung für jegliche zusätz-
liche Kosten, die aufgrund von lokaler Praxis und lokalen Bedingungen, insbeson-
dere Frachtgebühr, Versicherung, Steuern, Lizenzgebühren, Einfuhrzölle und jegli-
che andere Gebühren, einschließlich solche, die durch Regierungen, Staaten, Ho-
heitsgebiete und ihre jeweiligen Behörden erhoben werden, entstehen.
BRP behält sich das Recht vor, Produkte von Zeit zu Zeit zu verbessern oder zu
verändern, ohne dass eine Verpflichtung eingegangen wird, zuvor hergestellte
Produkte zu modifizieren.
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