2. Garantie und Gewährleitungsbedingungen
2. Garantie und Gewährleistungsbe-
dingungen
Bei nicht fachgerechter Installation und Inbetriebnah-
me des Pelletskessels samt Zubehör besteht kein
Anspruch auf Garantieleistung durch den Hersteller.
Funktionsmängel, die auf falsche Bedienung oder Ein-
stellung zurückzuführen sind, fallen nicht unter Garantie
und Gewährleistung.
Garantieansprüche entfallen, wenn die Pelletsqualität
nicht in Ordnung ist oder wenn andere Komponenten
als die Hoval-Pelletszuführung oder Förderschläuche
anderer Hersteller eingesetzt werden.
Um einen sicheren, umweltschonenden und
daher energiesparenden Betrieb sicherzu-
stellen, ist die Inbetriebnahme durch einen
Fachmann und eine jähliche Wartung not-
wendig. Inbetriebnahme durch den Instal-
lateur oder Hoval-Werkskundendienst sind
Bedingung für die Werksgarantie. Zudem
empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines
Wartungsvertrages.
4
4 204 827 / 01