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36 electrolux
Österreich
Sehr geehrter Kunde!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglück-
wünschen Sie zum Erwerb eines Gerätes aus
dem Electrolux Konzern. Für dieses Gerät räu-
men wir Ihnen, als Verbraucher im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gemäß den nach-
stehenden Bedingungen, eine besondere Ga-
rantie ein, die Ihnen zusätzliche Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem
das Gerät gekauft wurde und erstreckt sich
über einen Zeitraum von 24 Monaten. Wir
empfehlen daher, den Kaufbeleg unbedingt
aufzubewahren.
2. Die Garantie umfasst Mängel am Gerät, die
nachweislich auf einen Material- und / oder
Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns in-
nerhalb von 14 Tagen nach dem Auftreten
angezeigt werden. Nicht unter diese Garan-
tie fallen Schäden oder Mängel, die durch
nicht vorschriftsgemäße Handhabung des
Gerätes, durch Nichtbeachtung der Einbau-
vorschriften und Gebrauchsanweisungen
und durch Reparaturen oder Eingriffe, die
von Personen vorgenommen wurden, die
hierzu von uns nicht ermächtigt sind, verur-
sacht wurden. Werden unsere Geräte mit
Ersatzteilen oder Zubehörteilen versehen,
die keine Originalteile sind und wurde da-
durch ein Defekt verursacht, ist dieser eben-
falls nicht durch die Garantie gedeckt.
Von der Garantiezusage ausgenommen
sind Verschleißteile (z.B.: Keilriemen,
Kohlebürsten, Leuchtmittel, usw.).
ELECTROLUX HAUSGERÄTE GMBH
ADRESSE
HERZIGGASSE 9
A-1230 WIEN
VERTRIEB TELEFON
(01) 866 40-200
VERTRIEB TELEFAX
(01) 866 40-250
3.
Die Garantiezusage umfasst die Behebung
oben dargestellter Mängel am Gerät inner-
halb angemessener Frist nach Mitteilung
des Mangels durch Verbesserung. Die zu
diesem Zweck erforderlichen Aufwendun-
gen, insbesondere Transport-, Weg-, Ar-
beits-, und Materialkosten werden von uns
getragen. Über die Verbesserung hinaus-
gehende Ansprüche werden durch diese
Garantie nicht eingeräumt. Verbesserungs-
arbeiten werden, soweit möglich, am Auf-
stellungsort, sonst in unseren
Kundendienstwerkstätten, durchgeführt.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum
über. Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf-
bzw. Lieferdatum vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine
Verlängerung der Garantiefrist noch setzen
sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Ga-
rantiefrist für ausgewechselte Teile endet mit
der Garantiefrist für das ganze Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche, ins-
besondere solche auf Ersatz außerhalb des
Gerätes entstandener Schäden sind – so-
weit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich
angeordnet ist – ausgeschlossen.
6. Durch diese Garantie wird der Gewährleis-
tungsanspruch des Kunden gegen den
Händler, bei dem er das Gerät gekauft hat,
weder eingeschränkt noch aufgehoben.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen
Gerät und erlauben uns, Sie darauf aufmerksam
zu machen, dass Ihnen auch nach Ablauf der
Garantie unser Werkskundendienst und unsere
Servicepartner gerne mit Rat und Tat zur Verfü-
gung stehen.
Electrolux Hausgeräte GmbH
KUNDENDIENST TELEFON
(01) 866 40-330
KUNDENDIENST TELEFAX
(01) 866 40-300
WIEN FN 98903 x
DVR: 0595411
ARA LIZENZ NR. 2702
UID: ATU 14758207

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