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Österreich - Electrolux EON3605 Benutzerinformation

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Österreich
Sehr geehrter Kunde!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Erwerb eines Gerätes aus
dem Electrolux Konzern. Für dieses Gerät räumen wir Ihnen, als Verbraucher im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gemäß den nachstehenden Bedingungen, eine besondere Ga-
rantie ein, die Ihnen zusätzliche Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und erstreckt sich über
einen Zeitraum von 24 Monaten. Wir empfehlen daher, den Kaufbeleg unbedingt aufzube-
wahren.
2. Die Garantie umfasst Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material- und / oder Her-
stellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftreten angezeigt
werden. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder Mängel, die durch nicht vorschrifts-
gemäße Handhabung des Gerätes, durch Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und Ge-
brauchsanweisungen und durch Reparaturen oder Eingriffe, die von Personen vorgenommen
wurden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, verursacht wurden. Werden unsere Geräte
mit Ersatzteilen oder Zubehörteilen versehen, die keine Originalteile sind und wurde dadurch
ein Defekt verursacht, ist dieser ebenfalls nicht durch die Garantie gedeckt.
Von der Garantiezusage ausgenommen sind Verschleißteile (z.B.: Keilriemen, Kohlebürsten,
Leuchtmittel, usw.).
3. Die Garantiezusage umfasst die Behebung oben dargestellter Mängel am Gerät innerhalb
angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels durch Verbesserung. Die zu diesem Zweck
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-, und Materialkosten
werden von uns getragen. Über die Verbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch
diese Garantie nicht eingeräumt. Verbesserungsarbeiten werden, soweit möglich, am Auf-
stellungsort, sonst in unseren Kundendienstwerkstätten, durchgeführt. Ersetzte Teile gehen
in unser Eigentum über. Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Lieferdatum vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine
neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für ausgewechselte Teile endet mit der Garantie-
frist für das ganze Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerä-
tes entstandener Schäden sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet
ist – ausgeschlossen.
6. Durch diese Garantie wird der Gewährleistungsanspruch des Kunden gegen den Händler,
bei dem er das Gerät gekauft hat, weder eingeschränkt noch aufgehoben.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen Gerät und erlauben uns, Sie darauf aufmerk-
sam zu machen, dass Ihnen auch nach Ablauf der Garantie unser Werkskundendienst und un-
sere Servicepartner gerne mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
Electrolux Hausgeräte GmbH
ELECTROLUX HAUSGERÄTE GMBH
ADRESSE
HERZIGGASSE 9
A-1230 WIEN
44
VERTRIEB TELE-
FON
(01) 866 40-200
VERTRIEB TELE-
FAX
(01) 866 40-250
KUNDENDIENST TELE-
FON
(01) 866 40-333
KUNDENDIENST TELE-
FAX
(01) 866 40-300
WIEN FN 98903 x
DVR: 0595411
ARA LIZENZ NR.
2702
UID: ATU 14758207

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