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Österreich - Electrolux EON3602 Benutzerinformation

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Österreich
Sehr geehrter Kunde!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Erwerb ei-
nes Gerätes aus dem Electrolux Konzern. Für dieses Gerät räumen wir Ih-
nen, als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gemäß den
nachstehenden Bedingungen, eine besondere Garantie ein, die Ihnen zu-
sätzliche Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und
erstreckt sich über einen Zeitraum von 24 Monaten. Wir empfehlen daher,
den Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren.
2. Die Garantie umfasst Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Materi-
al- und / oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14
Tagen nach dem Auftreten angezeigt werden. Nicht unter diese Garantie
fallen Schäden oder Mängel, die durch nicht vorschriftsgemäße Handha-
bung des Gerätes, durch Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und Ge-
brauchsanweisungen und durch Reparaturen oder Eingriffe, die von
Personen vorgenommen wurden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind,
verursacht wurden. Werden unsere Geräte mit Ersatzteilen oder Zubehör-
teilen versehen, die keine Originalteile sind und wurde dadurch ein Defekt
verursacht, ist dieser ebenfalls nicht durch die Garantie gedeckt.
Von der Garantiezusage ausgenommen sind Verschleißteile (z.B.:
Keilriemen, Kohlebürsten, Leuchtmittel, usw.).
3. Die Garantiezusage umfasst die Behebung oben dargestellter Mängel am
Gerät innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels durch
Verbesserung. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbe-
sondere Transport-, Weg-, Arbeits-, und Materialkosten werden von uns
getragen. Über die Verbesserung hinausgehende Ansprüche werden
durch diese Garantie nicht eingeräumt. Verbesserungsarbeiten werden,
soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in unseren Kundendienstwerk-
stätten, durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Es ist
jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Lieferdatum vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist
noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für ausge-
wechselte Teile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz
außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind – soweit eine Haftung
nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen.
6. Durch diese Garantie wird der Gewährleistungsanspruch des Kunden ge-
gen den Händler, bei dem er das Gerät gekauft hat, weder eingeschränkt
noch aufgehoben.
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